Perger - Gemeindezeitung
GEMEINDE • POLITIK www.perg.at 9 Auszahlung Jagdpachtentgelt - Bekanntgabe/ Änderungen Für die Auszahlung des Jagdpachtentgeltes an die Grundbesitzer mit land- und forstwirtschaftlichen Flächen ersuchen wir – falls sich im letzten Jahr Ihre Bankdaten geändert haben – um umgehende Bekannt- gabe der neuen Bankverbindung, damit eine ordnungs- gemäße Überweisung erfolgen kann. Bitte geben Sie Ihre neuen Daten (IBAN und BIC) der Schriftführerin des Jagdausschusses Pergkirchen-Perg und Jagdausschusses Weinzierl, Frau Sabine Lettner, Stadtamt Perg, bekannt. Tel. 07262 / 522 55-43, Mail: sabine.lettner@stadt.perg.at Ebenso bitten wir um Bekanntgabe, falls sich die Eigen- tümer sowie die Grundflächen (durch Zu- und/oder Ver- kauf) verändert haben. Weihnachts- beihilfe 2020 Wer wird gefördert? Sozial bedürftige Personen, wenn das monatliche Net- toeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Woh- nung lebenden Personen die Summe der folgenden anzuwendenden Einkommensgrenzen nicht übersteigt und sie nicht in einer öffentlichen Einrichtung rund um die Uhr betreut werden. Diese Einkommensgrenzen betragen für: • Alleinstehende: 933,06 Euro • Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 1.398,97 Euro • pro Kind: 173,04 Euro Bei Haushaltsgemeinschaft von Eltern(teilen) mit einem erwachsenen, selbsterhaltungsfähigen Kind ist für das „Kind“ die für eine alleinstehende Person festgelegte Einkommensgrenze anzuwenden; bei gemeinsamem Haushalt von Geschwistern jeweils diese Grenze. Wie wird gefördert? Gewährung der Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 60 Euro PERG-Gutschein pro Person im Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Ein- kommensgrenzen für die soziale Bedürftigkeit liegt. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? • Antragstellung im jeweiligen Kalenderjahr ab 1. 11. bis 30. 11. 2020 • Nachweis des Haushaltseinkommens • Bei monatlich schwankendem Einkommen bzw. Einkommen von verschiedenen Stellen (versch. Dienstverhältnisse; AMS; OÖGKK, udgl.) ist das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate (Mai bis Oktober) lückenlos vor- zulegen • Hauptwohnsitz in Perg Auf die Beihilfe besteht kein Rechtsanspruch! Bei Fragen steht Ihnen das Bürgerservice der Stadtge- meinde Perg, Erdgeschoß, Tel: 07262/ 522 55 DW 44, zur Verfügung. STADTAMT PARTEIENVERKEHR Montag 7.00 - 12.00 und 16.00 - 17.30 Uhr Dienstag 7.00 - 12.00 und 16.00 - 17.30 Uhr Mittwoch 7.00 - 12.30 Uhr Donnerstag 7.00 - 12.00 und 16.00 - 18.00 Uhr Freitag 7.00 - 12.30 Uhr
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