Perger - Gemeindezeitung 1/2025

VERKEHR Radfahren Sicheres Radfahren beginnt bereits mit einem einwandfreien Fahrrad. Neben den gesetzlichen Fahrregeln ist auch der persönliche Fahrradstil für die Verkehrssicherheit entscheidend; wer risikoreich fährt, erhöht die Unfallgefahr. Für die persönliche Sicherheit beim Radfahren spielen auch die Bekleidung und Ausrüstung eine wichtige Rolle. Ausstattung des Fahrrades: • Zwei voneinander unabhängige Bremsen • Rutschsichere Pedale mit gelben Rückstrahlern • Katzenaugen in den Speichen oder reflexierende Reifen • Helltönende Klingel • Beleuchtung vorne mit einem hellleuchtenden mit dem Fahrrad fest verbundenen Scheinwerfer, der die Fahrbahn mit weißem oder hellgelben ruhendem Licht beleuchtet, hinten mit einem roten Rücklicht Tipps für unterwegs: • Unbedingt passenden Fahrradhelm tragen, insbesondere für Kinder ein Muss • Helle, gut sichtbare Kleidung tragen – zusätzlich werden Reflektorstreifen oder Warnwesten empfohlen • Vorhandene Radwege nutzen • Deutliche Handzeichen geben • Langsam auf Kreuzung zufahren • Fahrradgeschwindigkeit den Gegebenheiten auf dem eigenen Können anpassen, insbesondere bei Elektrofahrräder • Vorrang anderer Verkehrsteilnehmer beachten • Blickkontakt mit anderen Verkehrsteilnehmer suchen • Nicht nebenbei Musik hören oder telefonieren Schützen Sie ihr Fahrrad durch eine Codierung (Sicherheitscode). Wird ein codiertes Fahrrad gefunden, kann das Rad mit dem eingravierten Codekürzel dem rechtmäßigen Eigentümer rasch zugeordnet werden. Codierte Fahrräder verleiten auch weniger zum Diebstahl. Dieses Projekt soll die Mobilität, Selbstbestimmung und Unabhängigkeit der Senioren gewährleisten und einen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leisten. Bezugsberechtigte Alle Personen mit Hauptwohnsitz in Perg ab dem 65. Lebensjahr. Berechtigungsnachweis Personen, die das Seniorentaxi in Anspruch nehmen wollen, erhalten vom Bürgerservice der Stadtgemeinde Perg gegen Nachweis ihrer Identität, unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises und einem Passfoto einen Berechtigungsnachweis (Ausweis). Gutscheine und Gutscheinbezug Im Stadtamt Perg kann jede/r Bezugsberechtige/r Gutscheine im Wert von € 50,- pro Kalenderjahr beziehen. Abholung bis 30.06. und 31.12. je zur Hälfte (jeweils € 25,-). Gutscheine müssen in dem Kalenderjahr eingelöst werden, in dem sie ausgestellt werden. Mit diesem Gutschein wird dann bei Bedarf die Taxifahrt (nur innerhalb des Gemeindegebietes Perg) beglichen. Somit kostet eine Fahrt im Stadtgebiet Perg und den umliegenden Ortschaften (Aisthofen, Weinzierl, Pergkirchen, Tobra, Lanzenberg, Thurnhof, usw.) statt € 12,- nur € 6,-. Abrechnung 50% Stadtgemeinde Perg 50% Selbstkostenbeitrag Die Förderung der Stadtgemeinde Perg stellt eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch dar und erfolgt nach Maßgabe der Budgetmittel. Inhalt, Wert und Gültigkeit eines Gutscheines • Der Gutschein berechtigt zu einer Fahrt von Montag bis Sonntag von 7.00 bis 19.00 Uhr durch das Taxiunternehmen Habbi Taxi an einen Bestimmungsort innerhalb des Gemeindegebietes von Perg. • Voranmeldung bis 18.00 Uhr des Vortages beim Taxiunternehmen Habbi Taxi. • Die Ausgabe der Gutscheine wird EDV-mäßig erfasst, die jeweiligen Gutscheine sind nummeriert und können nur durch den Erwerber eingelöst werden. Ein Gutschein ist also nicht übertragbar. • Vor Antritt der Fahrt ist der Gutschein dem Taxifahrer auszuhändigen. Seniorentaxi PERGER GEMEINDEZEITUNG 01/25 I www.perg.at 10

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