Perger - Gemeindezeitung 4/2024

3 PERGER GEMEINDEZEITUNG 04/24 I www.perg.at GEMEINDE/POLITIK Beschlüsse des Gemeinderates 1. Betreffend E-Werk GmbH wurde die Bilanz, die Verlängerung des Pachtvertrages und die Änderung der Gebietsgrenze sowie eine Aktualisierung des Gesellschaftsvertrages und der Geschäftsordnung beschlossen. Auch für die Aufnahme eines neuen Geschäftsführers gab es eine Einigung. 2. Für das Projekt Verwaltungserweiterung Fadingerstraße und dem Neubau des Musikheims Pergkirchen wurden die Finanzierungspläne genehmigt. 3. Beschlossen wurde die Tarifordnung für die Benutzung der Schulküche. 4. Die Berechnung der Hebesätze lt. Inflation zur Gebührenbremse 2024 wurde genehmigt. 5. Ebenso wurde die Verordnung über die Auflassung einer öffentlichen Verkehrsfläche und Widmung einer Straße für den Gemeingebrauch und Einreihung als Gemeindestraße (im Bereich der Liegenschaft Gartenstraße 1) genehmigt. Sitzungstermine des Gemeinderates 2024 Dienstag, 17. September 2024 Dienstag, 19. November 2024 Dienstag, 17. Dezember 2024 jeweils um 19.00 Uhr Kultur-Zeughaus Perg Die Stadtgemeinde Perg hat bereits im Vorfeld Maßnahmen im Sinne einer kommunalen Gebührenbremse bei der Gebührenerhöhung für 2024 gesetzt. Die Durchschnittsinflation für 2023 lag bei 7,8%. Die Stadtgemeinde Perg hat im Zuge der Gebührenerhöhung 2024 die Kanalbenützungsgebühr um 5%, die Wasserbezugsgebühr um 6% und die Abfallgebühr um 3% erhöht. Somit ist die Gebührenbremse 2024 bereits hier zur Anwendung gekommen und wird daher nicht mehr gesondert im dritten Quartal 2024 gutgeschrieben. Gebührenbremse 2024 Voraussetzungen • Die Förderung wird nur jenen Studierenden gewährt, die per Stichtag 31.03. (Wintersemester) bzw. 31.09. (Sommersemester) des Studienjahres ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Perg haben und dieser für die Dauer der Inanspruchnahme des Semester-/Klimatickets aufrecht bleibt. • Die Förderung wird an Studentinnen und Studenten ausbezahlt, die an einer österreichischen Hochschule, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule, Universität oder gleichartigen Institution studieren. • Die Förderung kann an Auslandsstudentinnen und Auslandsstudenten nicht ausbezahlt werden. • Die Förderung wird 2x jährlich gewährt und kann maximal bis zum 30. Lebensjahr bezogen werden. Vorlage folgender Dokumente • Nachweis der Hochschule/Universität (Inskriptionsbestätigung) • Nachweis 8 ECTS • Zahlungsnachweis für das Semester-/Klimaticket • Ausgefüllter Antrag (www.perg.at/Formulare) Förderhöhe • Semesterticket: Förderhöhe ist der Differenzbetrag zu einem vergünstigten Semesterticket bei Hauptwohnsitz in der jeweiligen Universitäts- bzw. Fachhochschulstadt, max. € 75,- pro Semester • Klimaticket Ö bzw. Klimaticket OÖ: Förderhöhe € 75,- pro Semester Abgabefrist • Die Förderung kann jeweils nach Abschluss des Semesters beantragt werden, spätestens 3 Monate nach Ende des Semesters. StudentenFörderung Bei Fragen steht Ihnen das Bürgerservice der Stadtgemeinde Perg, Erdgeschoß, Tel: 07262/522 55-400, gerne zur Verfügung.

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