Perger - Gemeindezeitung 3/2024

21 PERGER GEMEINDEZEITUNG 03/24 I www.perg.at TERMINE Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Problemen (Wirbelsäule, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Rheuma, chron. Erkrankungen) haben es oft schwerer, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Betroffene fühlen sich in dieser schwierigen Situation oft auch allein gelassen und suchen Möglichkeiten und Lösungen. Im Rahmen der vom Sozialministeriumservice finanzierten NEBA-Dienstleistung Arbeitsassistenz, unterstützt Sie die Miteinander GmbH in Ihrem Bezirk kostenlos und anonym bei der Jobsuche oder bei Problemen am Arbeitsplatz. Arbeits-Assistenz & Betriebs-Service Industriezeile 56b/4. Stock, A-4020 Linz Tel.: 0699 1378 20 79 Mail: aass@miteinander.com neba.at/arbeitsassistenz NEBA ist eine Initiative des Familie Guttmann ÖGV Hundeschule Perg Anmeldung erforderlich unter: Tel.: 0650/ 415 03 44 info@hundeschuleperg.at Termine: 26. Juni 2024 und 03. Juli 2024 18.30 - 21.30 Uhr Kosten: 75,- Euro incl. Handout Beide Termine müssen zusammenhängend gebucht werden. Termine Sachkundenachweis Für alle Handwerkerleistungen ab 01. März 2024. Förderhöhe mind. 50 Euro, max. 2.000 Euro pro Person und Wohneinheit 2024/max. 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit 2025 • Was wird gefördert? Der Handwerkerbonus ist ein finanzieller Anreiz für Handwerksleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich. Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern im eigenen Zuhause, z.B. Ausmalen, Kücheneinbau, Fliesenlegen, usw. Auch Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau, bzw. der Wohnraumschaffung sind umfasst. Gefördert werden Handwerkerleistungen rückwirkend ab dem 01. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025. Es gibt zwei Förderperioden, nämlich Kalenderjahr 2024 und 2025. Im Kalenderjahr 2024 gilt eine Förderobergrenze von 2.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit. Im Jahr 2025 gibt es eine Obergrenze von 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit. Es stehen 300 Millionen Euro zur Verfügung. Rechnungen haben die Arbeitsleistung gesondert auszuweisen und sind unbedingt aufzubewahren. Eine Kombination mit anderen Förderungen auf Länder- und Bundesebene ist nicht möglich. • Wie kann der Antrag gestellt werden? Die Antragsphase für den Handwerkerbonus startet am 15. Juli 2024. Anträge können für Arbeiten eingereicht werden, die seit dem 01. März 2024 durchgeführt wurden. Die Beantragung erfolgt online über die Website www. handwerkerbonus.gv.at. Die Abwicklung übernimmt die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) im Auftrag des BMAW. Über eine Antragsmaske müssen nur wenige Daten bekannt gegeben werden. Zur Identifikation des Antragsstellers ist die Anmeldung mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises notwendig. Zudem wird es möglich sein, in Vertretung für jede Person den Antrag mit den notwendigen Dokumenten einzureichen. Darüber hinaus wird es auch institutionelle Hilfestellungen für jene Personen geben, die ihren Antrag nicht online einbringen können. Handwerkerbonus ab 15. Juli beantragbar

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