6 PERGER GEMEINDEZEITUNG 05/23 I www.perg.at GEMEINDE/POLITIK • Restabfall-Abholung Die Abholung des Restabfalles von Perg Nord und Pergkirchen erfolgt gemeinsam am Montag, 06. Mai 2024. Dieser Gemeindezeitung ist der Müllkalender 2024 beigelegt. Sollte bei einer Zeitung der Kalender fehlen oder jemand ein weiteres Exemplar benötigen, kann dieser am Stadtamt Perg im Bürgerservice abgeholt werden. Müllangelegenheiten Gemäß § 38 des Pyrotechnikgesetzes 2010 ist das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (dazu gehören Raketen, Schweizerkracher etc.) im Ortsgebiet verboten. Die bis 2018 bestehende Ausnahmeverordnung für den Silvesterabend wurde am 22.11.2019 aufgehoben und somit ist ein Abbrennen von Feuerwerkskörpern in den Ortsgebieten verboten. Silvester - Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies auch für 31. Dezember/01. Jänner gilt! Feuerbeschau Wir ersuchen alle Liegenschaftseigentümer/-innen, bei deren Objekten die „Feuerpolizeiliche Überprüfung“ stattgefunden hat und Mängel festgestellt wurden, die Behebung der Mängel fristgerecht schriftlich beim Stadtamt Perg zu melden. Bei rechtzeitiger Meldung der Mängelbehebung muss seitens der Stadtgemeinde Perg als Feuerpolizeibehörde keine Nachbeschau durchgeführt werden und somit ersparen Sie sich die Gebühren für die Nachbeschau. Termine Sachkundenachweis ÖGV Hundeschule Perg Um telefonische Anmeldung wird gebeten. Tel.: 0650/4150344 Termine: 20. März 2024 und 27. März 2024 18.30 - 21.30 Uhr, Kosten: € 70,00 Beide Termine müssen zusammenhängend gebucht werden.
RkJQdWJsaXNoZXIy MTc2NzU2