9 PERGER GEMEINDEZEITUNG 05/23 I www.perg.at GEMEINDE/POLITIK Mein Land hilft! € 200,– Oö. Energiekostenzuschuss pro Haushalt. Wie bekomme ich den Oö. Energiekostenzuschuss? Automatische Auszahlung, • wenn Sie den Oö. Wohn- und Energiekosten- bonus 2023 bereits erhalten haben, • oder Bezieher/-in der Wohnbeihilfe sind. online bis 30. November 2023. Antragsformular ausfüllen auf www.ooe.gv.at/energiekostenzuschuss Service-Hotline: 050 4250 4250 Montag bis Freitag von 08:00-17:00 Uhr Energiekostenzuschuss 2023 Wer wird gefördert? Sozial bedürftige Personen, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/ der Wohnung lebenden Personen die Summe der anzuwendenden Ausgleichszulagensätze für das jeweilige Kalenderjahr nicht übersteigt. Ausgenommen sind Personen in einer öffentlichen Einrichtung, die rund um die Uhr betreut werden und Personen im laufenden Asylverfahren, deren Aufenthalt in Oberösterreich im Rahmen einer Grundversorgung sichergestellt wird bzw. die die Möglichkeit dieser Sicherstellung besitzen. Diese Einkommensgrenzen betragen für: • Alleinstehende: € 1.110,26 • Ehepaare/Lebensgemeinschaften: € 1.751,56 • pro Kind: € 171,31 Bei Haushaltsgemeinschaft von Eltern(teilen) mit einem erwachsenen, selbsterhaltungsfähigen Kind ist für das „Kind“ die für eine alleinstehende Person festgelegte Einkommensgrenze anzuwenden; bei gemeinsamem Haushalt von Geschwistern jeweils diese Grenze. Weihnachtsbeihilfe 2023 Wie wird gefördert? Aufgrund von den Teuerungsmaßnahmen wird im Jahr 2023 eine Weihnachtsbeihilfe in Höhe von € 100,– in Form von PERG-Gutscheinen pro Person im Haushalt gewährt, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen für die soziale Bedürftigkeit liegt. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? • Antragstellung im jeweiligen Kalenderjahr ab 01.11. bis 30.11.2023 • Nachweis des monatlichen netto Haushaltseinkommens • Bei monatlich schwankendem Einkommen bzw. Einkommen von verschiedenen Stellen (versch. Dienstverhältnisse; AMS; ÖGK, udgl.) ist das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate (Mai bis Oktober) lückenlos vorzulegen • Hauptwohnsitz in Perg Auf die Beihilfe besteht kein Rechtsanspruch! Personen sonen im n Rechtstwohnsitz Alten- und werbende, eginn izsaison: Euro aushalt shalt. its erhalten haben, mber 2023. utto verdient. hr als 65.000 Euro brutto verotline: 050 4250 4250 is Freitag: 08:00 bis 17:00 Uhr S N beantragen! Bei Fragen steht Ihnen das Bürgerservice der Stadtgemeinde Perg, Erdgeschoß, Tel: 07262/522 55-400, gerne zur Verfügung.
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