Perger - Gemeindezeitung 5/2023

PERGER GEMEINDEZEITUNG 05/23 I www.perg.at 8 GEMEINDE/POLITIK Für die Volksbegehren: 1. COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren 2. Gerechtigkeit den Pflegekräften! 3. Impfpflichtgesetz abschaffen - Volksbegehren Stimmberechtigte können innerhalb des festgesetzten Eintragungszeitraumes von Montag, 06. November bis einschließlich Montag, 13. November 2023 in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenständige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi. gv.at/volksbegehren). Stimmberechtigt ist: • wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrecht besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft), • Vollendung des 16. Lebensjahres, • kein Ausschluss vom Wahlrecht) • und zum Stichtag 02. Oktober 2023 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist. Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt. Eintragungszeiten Stadtamt Perg/Bürgerservice, Hauptplatz 4, 4320 Perg (barrierefreier Eingang über Innenhof der Stadtgemeinde Perg): Montag, 06. November 2023: 07:30 bis 16:00 Uhr Dienstag, 07. November 2023: 07:30 bis 17:30 Uhr Mittwoch, 08. November 2023: 07:30 bis 16:00 Uhr Donnerstag, 09. November 2023: 07:30 bis 20:00 Uhr Freitag, 10. November 2023: 07:30 bis 16:00 Uhr Montag, 13. November 2023: 07:30 bis 16:00 Uhr Online können Sie eine Eintragung für Volksbegehren mittels Handysignatur bzw. ID Austria bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (13. November 2023), 20:00 Uhr, durchführen. Volksbegehren Eintragungszeitraum 06. bis 13.11.2023 Die neuen Förderrichtlinien wurden am 19. September 2023 im Gemeinderat beschlossen und gelten ab dem Wintersemester 2023/2024. Voraussetzungen • Die Förderung wird nur jenen Studierenden gewährt, die per Stichtag 31.03. (Wintersemester) bzw. 31.09. (Sommersemester) des Studienjahres ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Perg haben und dieser für die Dauer der Inanspruchnahme des Semester-/Klimatickets aufrecht bleibt. • Die Förderung wird an Studenten und Studentinnen ausbezahlt, die an einer österreichischen Hochschule, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule, Universität oder gleichartigen Institution studieren. • Die Förderung kann an Auslandsstudenten nicht ausbezahlt werden. • Die Förderung wird 2x jährlich gewährt und kann maximal bis zum 30. Lebensjahr bezogen werden. Vorlage folgender Dokumente • Nachweis der Hochschule/Universität (Inskriptionsbestätigung) • Nachweis 8 ECTS • Zahlungsnachweis für das Semester-/Klimaticket • Ausgefüllter Antrag (www.perg.at/Formulare) Förderhöhe • Semesterticket: Förderhöhe ist der Differenzbetrag zu einem vergünstigten Semesterticket bei Hauptwohnsitz in der jeweiligen Universitäts- bzw. Fachhochschulstadt, max. € 75,00 pro Semester • Klimaticket Ö bzw. Klimaticket OÖ: Förderhöhe € 75,00 pro Semester Abgabefrist • Die Förderung kann jeweils nach Abschluss des Semesters beantragt werden, spätestens drei Monate nach Ende des Semesters. Neue Studentenförderung Bei Fragen steht Ihnen das Bürgerservice der Stadtgemeinde Perg, Erdgeschoß, Tel: 07262/522 55-400, gerne zur Verfügung.

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