Perger - Gemeindezeitung 5/2023

PERGER GEMEINDEZEITUNG 05/23 I www.perg.at 12 GEMEINDE/ RADFAHREN Anders als vielfach angenommen, ist Radfahren und Mountainbiken im Wald grundsätzlich verboten. Nur ausgewiesene Routen, bei denen der Waldeigentümer ausdrücklich zugestimmt hat, dürfen legal befahren werden. Jeder darf den Wald zu Erholungszwecken zu Fuß betreten und sich dort aufhalten. Ein Recht für Erholungssuchende, welches das Forstgesetz ausdrücklich gewährt. Das Fahren im Wald, egal ob mit Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern, ist dabei aber nicht inbegriffen. Nur wenn der für eine Forststraße verantwortliche Waldbesitzer seine Zustimmung erteilt, steht einem Radvergnügen nichts im Wege. In der Praxis ist es so, dass seitens von Radfahrerinnen und Radfahrern nicht die persönliche Zustimmung des Waldbesitzers eingeholt werden muss, sondern dass es teilweise ein Abkommen mit dem regionalen Tourismusverband und diversen Waldbesitzern gibt. Damit die Route erkennbar ist, sind alle freigegebenen Rad- und Mountainbikestrecken im Wald entsprechend beschildert. Sind keine Schilder vorhanden, muss man davon ausgehen, dass es sich um keine freigegebene Strecke handelt. Ebenso ist Vorsicht geboten, wenn Strecken im Internet als Radrouten aufscheinen. Spätestens wenn man als Radfahrerin oder Radfahrer an Ort und Stelle mit einem Schranken oder einer Fahrverbotstafel konfrontiert ist, muss man in Erwägung ziehen, dass die online abgefragte Information offenbar fehlerhaft ist. Der Landwirtschaftskammer ist es bewusst, dass viele die Sehnsucht nach einem Walderlebnis auf dem Rad verspüren. Deshalb gibt es das Bekenntnis nach einer bedarfsgerechten Freigabe von Routen auf vertraglicher Grundlage. Damit soll Nutzungskonflikten zwischen Erholungssuchenden und Waldbesitzern vorgebeugt werden und eine gezielte Besucherlenkung stattfinden. Radfahren im Wald nicht überall erlaubt Kinderradanhänger entspannt und sicher Kinderradanhänger sind ein vielseitiges Transportmittel, das das Familienleben auf kurzen Wegen bereichert. Das Radfahren fördert die Lebensqualität in unserer Gemeinde, daher möchten wir Familien mit kleinen Kindern Kinderradanhänger als Transportoption vorstellen. Diese Anhänger bieten kleinen Passagieren eine gemütliche Umgebung, ähnlich einer kleinen Höhle oder Kuschelecke, während Mama oder Papa sie sicher zum Kindergarten, Spielplatz oder Markt fahren können. Dabei bleibt noch Platz für Einkäufe, Spielzeug und Gepäck. Qualitäts-Kinderradanhänger zeichnen sich durch Sicherheitsfunktionen aus, darunter ein stabiler Rahmen, ein niedriger Schwerpunkt und ein sicheres Gurtsystem. Im Falle eines Sturzes des Fahrrads bleibt der Anhänger stehen, was einen erheblichen Sicherheitsvorteil gegenüber Kindersitzen darstellt. Einige Modelle bieten auch Federungssysteme, um den Komfort der kleinen Passagiere auf unebenen Straßen zu erhöhen. Hier sind einige Tipps für das Radfahren mit einem Anhänger: ▪ Machen Sie eine Leerfahrt, um sich an das Fahrgefühl zu gewöhnen, insbesondere beim Wenden und um die Breite des Anhängers besser einschätzen zu können. ▪ Stellen Sie sicher, dass das Zugfahrrad in einwandfreiem Zustand ist, insbesondere die Bremsen sollten gut funktionieren. ▪ Wählen Sie entspannte Routen und vermeiden Sie stark befahrene Straßen, wenn möglich. Wir helfen gerne bei der Suche nach geeigneten Strecken. ▪ Kinderanhänger können leicht in Buggys umgewandelt werden, um nach dem Radfahren zu Fuß weiterzugehen. Erfahren Sie mehr unter: www.radmodellregion.at/ kinderradanhaenger-im-fokus-antworten-auf-haeufigefragen/

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