Perger - Gemeindezeitung 5/2023

PERGER GEMEINDEZEITUNG 05/23 I www.perg.at 10 Der Oö. Kinderbetreuungsbonus wird Eltern oder einem Elternteil zuerkannt, die mit ihrem Kind oder ihren Kindern im gemeinsamen Haushalt leben und den bis 13.00 Uhr beitragsfreien Kindergarten nicht nützen. Wer wird gefördert? Jene, die das Angebot des beitragsfreien Kindergartens nicht in Anspruch nehmen. Beantragt werden kann die Förderung mit dem 3. Geburtstag (37. Lebensmonat) eines Kindes bis maximal zum Beginn des verpflichtenden Kindergartenjahres. Dieses beginnt mit dem auf den 5. Geburtstag folgenden Kindergarten-Arbeitsjahr. Wie wird gefördert? Der Oö. Kinderbetreuungsbonus beträgt ab 01.01.2023 € 960,- (€ 80,- monatlich), bei Anspruch vor dem 01.01.2023 beträgt die Förderhöhe € 900,- jährlich (€ 75,- monatlich). Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen. Abwicklung / Antragstellung Der Antrag ist mittels (Online-)Formular an das Familienreferat des Landes Oberösterreich zu richten. www.land-oberoesterreich.gv.at Kinderbetreuungsbonus GEMEINDE/ POLITIK Sicheres Verhalten im Straßenverkehr muss erlernt werden. Ob mit dem Fahrrad, dem Bus, dem Scooter oder zu Fuß – tagtäglich sind unseren Kleinsten im Straßenverkehr unterwegs. Damit die Kids sicher und unbeschadet durch den oft hektischen Straßenverkehr gelangen, müssen sie frühzeitig lernen, Gefahren zu erkennen und Verkehrsregeln einzuhalten. Tipps des Kuratoriums für Verkehrssicherheit für den sicheren Schulweg Ihrer Kinder: » Helle, gut sichtbare Kleidung und Reflektoren. » Wählen Sie einen möglichst gefahrenlosen Schulweg. Der kürzeste Weg ist nicht immer der sicherste! » Üben Sie auch die „richtigen Bedingungen“, etwa im Frühverkehr oder zu Mittag an Arbeitstagen. » Trainieren Sie das richtige Überqueren einer Straße mit Stehenbleiben, aufmerksamen Pendelblick und das Suchen des Blickkontakts mit den Autolenker/-innen. » Erklären Sie, welches Verhalten sicher ist, wenn der normale Schulweg durch Hindernisse blockiert ist, z.B. eine Baustelle den Gehsteig versperrt. Tipps des Kuratoriums für Verkehrssicherheit für Erwachsene: » Ermöglichen Sie Kindern immer eine sichere Querung der Straße: Der „unsichtbare Schutzweg“ gilt immer und überall, auch in Begleitung von Erwachsenen. Geben Sie Kindern genug Zeit, um die Straße in Ruhe zu überqueren. » Fahren Sie langsamer und bremsbereit, wenn Sie Kinder im Bereich der Straße sehen. » Halten Sie vor Zebrastreifen immer vollständig an, wenn ein Kind die Straße überqueren möchte. Kinder lernen in der Verkehrserziehung, den Zebrastreifen erst zu überqueren, wenn ein Fahrzeug steht. Nehmen Sie auch Blickkontakt zum Kind auf. » Achten Sie auch auf Schüler/-innen, die Fahrrad oder Scooter fahren und halten Sie genügend Abstand. » Der Vertrauensgrundsatz ist nicht auf Kinder anwendbar: Beachten Sie, dass Kinder Entfernungen noch nicht richtig einschätzen können und leicht ablenkbar sind. » Vermeiden Sie Elterntaxis. Denn das verdichtet den Verkehr, was wiederum gefährliche, und insbesondere auch für Kinder unübersichtliche Situationen auslösen kann. » Nehmen Sie Ihre Vorbildwirkung ernst! Kinder nehmen das Verhalten von Erwachsenen als richtig an. Sicher in die Schule

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