PERGER GEMEINDEZEITUNG 03/23 I www.perg.at 6 • Bezugspflicht aus der Ortswasserleitung Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des Oberösterreichischen Wasserversorgungsgesetzes 2015 darf auf die Wasserbezugspflicht von Objekten aus der Gemeinde-Wasserversorgungsanlage hingewiesen werden. Objekte, welche im 50-Meter-Umkreis der Ortswasserleitungen liegen, müssen an das öffentliche Netz anschließen und wird dies als Anschlusspflicht bezeichnet. Mit dieser Anschlusspflicht geht eine Bezugspflicht einher. Der Bürgermeister bzw. die Gemeinde ist verpflichtet, die Anschlusspflicht samt Bezugspflicht durchzusetzen und die diesbezüglichen Gebühren vorzuschreiben. Unter gewissen – gesetzlich klar definierten – Voraussetzungen ist eine Ausnahme von der Bezugspflicht möglich, eine solche Ausnahmebewilligung muss jedoch von der Gemeinde erteilt werden. Die Versorgung mit adäquatem Trinkwasser wird ein immer wichtigeres Thema und ist dementsprechend auch mit großer Sorgfalt zu behandeln. Es werden die Bezüge der jeweilig an die öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossenen Liegenschaften in den kommenden Monaten geprüft und infrage kommende Objekteigentümer/-innen seitens der Mitarbeiter/-innen der Bauabteilung kontaktiert. Wir dürfen in diesem Zusammenhang um Kooperation Ihrerseits bitten und ersuchen um Ihr Verständnis. • Tischtennistisch Funpark Süd Der Funpark Süd wurde um eine Spielanlage erweitert. Im Mai 2023 wurde noch zusätzlich ein OutdoorTischtennistisch aufgestellt. Schläger und Bälle sind mitzubringen. • Aufschließung Hochgatterer-Gründe Im Bereich Dirnbergerstraße – Dr.-Schlegel-Straße wurden die Hochgatterer-Gründe aufgeschlossen. Die Arbeiten für die Verlegung der Kanal- und Wasserleitung und der notwendigen Kabelleitungen für Strom, Straßenbeleuchtung und LWL erfolgte durch die Firma Held & Francke. GEMEINDE/POLITIK Für Informationen und Auskünfte: Stadtgemeinde Perg, Bauabteilung Tel.: 07262/ 522 55-300 E-Mail: bau@stadt.perg.at
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