5 PERGER GEMEINDEZEITUNG 03/23 I www.perg.at Die Bauabteilung informiert Weiters ist als Grundeigentümer/-in jede/r dafür verantwortlich, dass seine/ihre Bäume, Sträucher, Hecken sowie sonstige Bepflanzungen nicht auf Nachbargrundstücke ragen. Dabei ist es unwesentlich, ob es sich bei dem Nachbargrundstück um ein privates Nachbargrundstück oder ein öffentliches Gut (Straße, Gehsteig etc.) handelt. Insbesondere hat jede/r Grundeigentümer/-in auch dafür Sorge zu tragen, dass eine freie Sicht über den Straßenverlauf sowie auf Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs (Verkehrszeichen) gegeben ist. • Baulärm Immer häufiger treten Gemeindebürger/-innen an die Bauabteilung der Stadtgemeinde Perg heran und erkundigen sich hinsichtlich der Zulässigkeit von Baulärm. Ungeachtet etwaiger zivilrechtlicher Bestimmungen dürfen wir diesbezüglich insbesondere auf § 12 Abs. 1 der Oberösterreichischen Bautechnikverordnung 2013 aufmerksam machen: „Bauarbeiten, die im Freien Lärm erzeugen, dürfen in Wohn- und Kurgebieten gemäß § 22 Abs. 1 und 3 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen überhaupt nicht, von Montag bis Freitag nur in der Zeit von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr und an Samstagen nur von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr vorgenommen werden. In allen anderen Baulandgebieten gemäß den §§ 21 bis 24 Oö. Raumordnungsgesetz 1994, mit Ausnahme von Industriegebieten, dürfen lärmerzeugende Bauarbeiten werktags in der Zeit von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr durchgeführt werden.“ • Pflege und Erhaltung von Grundstücken Leider muss immer wieder festgestellt werden, dass Eigentümer/-innen unbebauter Grundstücke, ihre Grundstücke nicht ordentlich bewirtschaften bzw. pflegen, insbesondere mähen (auch die unbebaut bleibenden Flächen eines bebauten Grundstückes). Dadurch kommt es oftmals zu Beschwerden von Eigentümer/-innen benachbarter Grundstücke. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass entsprechend gesetzlicher Bestimmungen (§ 45 Oö. BauTG 2013) die unbebaut bleibenden Flächen des Bauplatzes oder des bebauten Grundstückes im Bauland bzw. unbebaute Grundstücke im Bauland so zu gestalten und zu benützen sind, dass keine Störung des Orts- und Landschaftsbildes, keine Verunstaltung und keine schädlichen Umwelteinwirkungen eintreten. Wir ersuchen daher alle Gemeindebürger/-innen im Sinne eines gefälligen Ortsbildes und einer guten Nachbarschaft, ihre Grundstücke, ob bebaut oder unbebaut, um ein Mindestmaß an Pflege und danken für Ihr Verständnis. • Pflege von Grünanlagen (Rasenmähen, Hecken und Sträucher) Die Tage werden länger, die Sonnenstunden nehmen zu und wir Menschen verbringen wieder mehr Zeit im Freien. Insbesondere der eigene Garten ist eine viel geschätzte Erholungsstätte, abseits der alltäglichen Getriebenheit. Damit verbunden ist natürlich auch die Pflege unserer Gartenanlagen. In Perg gibt es keine Verordnung, welche Arbeiten wie Rasenmähen, Heckenschneiden udgl. regelt. Im Sinne einer guten Nachbarschaft bitten wir jedoch alle Grundbesitzer/-innen auf das Rasenmähen – auch mit Elektrorasenmäher – sowie die Verwendung motorbetriebener Gartengeräte im Allgemeinen am Samstag ab 12.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen (ganztägig) zu verzichten. GEMEINDE/POLITIK
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