8 PERGER GEMEINDEZEITUNG 02/23 I www.perg.at Neuer Magnolienbaum am Perger Hauptplatz Der bisherige Magnolienbaum, welcher letzten Sommer durch einen Vandalenakt beschädigt wurde, konnte sich leider nicht mehr davon erholen. Daher wurde er Anfang März von unseren Bauhofmitarbeiter/-innen entfernt. Im Zuge dessen ist ein neuer Magnolienbaum, neben dem Einhorn, gepflanzt worden. Der Fitnessweg zählt zu einem wichtigen Naherholungsgebiet der Pergerinnen und Perger und wird dieser auch sehr zahlreich begangen und leider auch befahren. Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass das Befahren des Fitnessweges mit dem Fahrrad nicht erlaubt ist. Das Forstgesetz ermöglicht uns allen, den Wald zu Erholungszwecken zu betreten und sich dort aufzuhalten. Dennoch ersuchen wir, die markierten Wege nicht zu verlassen und keine Abkürzungen durch unmarkierte Gebiete zu nehmen. Neben der Verletzungsgefahr abseits von Wegen oder dem Platttreten von geschützten Pflanzen können auch Tiere aufgeschreckt werden. Vor allem jetzt im Frühling halten sich viele Jungtiere auf der Suche nach Ruhe und Rückzug versteckt. Damit der Fitnessweg auch benützbar bleibt, ist es immer wieder notwendig Waldarbeiten durchzuführen. Vor allem auch im Hinblick auf die immer mehr werdenden Wetterkapriolen mit Sturm verlangt die Waldpflege zunehmend größere Aufmerksamkeit und wird diese zunehmend sensibler. Deshalb weisen wir eindringlich darauf hin, dass der Wald auf keinen Fall betreten werden darf, wenn eine Sperrgebietstafel aufgestellt wurde und bitten gleichzeitig um Verständnis, wenn umgestürzte Bäume aufgrund anderer dringender landwirtschaftlicher Tätigkeiten durch die Grundbesitzer/-innen nicht umgehend beseitigt werden können. Im Sinne eines geregelten Miteinanders bitten wir um gegenseitige Rücksichtnahme. Beschattung für die Begegnungszone Um auch in den heißen Sommermonaten in der Begenungszone für aussreichend Schatten zu sorgen, wurden 6 Pflanzentröge angekauft. Die Aufstellung und Bepflanzung erfolgte Anfang April durch unsere Bauhof- Mitarbeiter/-innen. Ablagerung von Grünschnitt verboten Wir möchten darauf hinweisen, dass das Ablagern von Grünschnitt, Gras und Laub entlang des Naarnufers bzw. an öffentlichen Plätzen verboten ist. Gartenabfälle gelten rechtlich als Abfall und gehören generell in die Bio-Tonne. Es ist ebenfalls möglich Haushaltsmengen (bis 5m3) kostenlos an der Sammelstelle am Kompostplatz Perg abzugeben – bei größeren Mengen ist eine telefonische Anmeldung notwendig. Eine illegale Entsorgung ist kein Kavaliersdelikt und wird mit einem hohen Bußgeld bestraft. GEMEINDE/POLITIK Fitnessweg Perg - Arbeit versus Freizeitnutzung Firma Lettner Kompost Kickenau 29, 4320 Perg Mobil: 0677 / 64 01 19 28 Mail: office@lettner-kompost.at Web: www.lettner-kompost.at Öffnungszeiten: Mo - Sa von 07.00 bis 19.00 Uhr Stefan Nussbaummüller, DI Maria Hunger DI Maria Hunger, Stefan Nussbaummüller, Johannes Rippatha
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