Perger - Gemeindezeitung 2/2023

6 PERGER GEMEINDEZEITUNG 02/23 I www.perg.at Die Verwendung des Stadtwappens ist unter Wahrung des Ansehens der Gemeinde allgemein gestattet. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass eine Verwendung unter Angabe des Verwendungszweckes am Stadtamt Perg zu melden ist bzw. einer Genehmigung des Stadtrates bedarf. Sofern die Verwendung nicht innerhalb von 4 Wochen untersagt wird, darf das Wappen verwendet werden. Der Gebrauch des Wappens ohne Genehmigung oder trotz Untersagung kann mit einer Strafe von bis zu 1.000 Euro bestraft werden. • NEUTRALITÄT Österreichs JA • Anti-gendern-Volksbegehren • Untersuchungsausschüsse live übertragen • Lebensmittelrettung statt Lebensmittelverschwendung • Asylstraftäter sofort abschieben • Verbot für Kinder-Instagram • Umsetzung der Lebensmittelherkunftskennzeichnung • Rettung unserer Sparbücher • Staatsbürgerschaft für Folteropfer Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraumes, von Montag, 19. Juni 2023 bis (einschließlich) Montag 26. Juni 2023, in jeder Gemeinde in den Text der Volksbegehren samt Begründung Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesen Volksbegehren, durch einmalige, eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift, auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraumes das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 15. Mai 2023 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online unter www.bmi.gv.at/volksbegehren getätigt werden. Bitte beachten: • Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterschrift bereits als gültige Eintragung zählt. • Bei der Eintragung ist die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, etc.) unbedingt notwendig. In Perg können Eintragungen während des Eintragungszeitraumes im Stadtamt Perg, Bürgerservice, Hauptplatz 4, 4320 Perg (barrierefreier Zugang über Innenhof des Stadtamtes) an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden: • Mo, 19. Juni 2023, 07.30 bis 16.00 Uhr • Di, 20. Juni 2023, 07.30 bis 17.30 Uhr • Mi, 21. Juni 2023, 07.30 bis 16.00 Uhr • Do, 22. Juni 2023, 07.30 bis 20.00 Uhr • Fr, 23. Juni 2023, 07.30 bis 16.00 Uhr • Sa, 24. u. So, 25. Juni 2023, geschlossen • Mo, 26. Juni 2023, 07.30 bis 16.00 Uhr Verwendung Stadtwappen Eintragungszeitraum Volksbegehren Fundamt Was tun, wenn Sie etwas verloren haben? Unter www.fundamt.gv.at haben Sie rund um die Uhr die Möglichkeit nach Ihren verloren gegangenen Gegenständen zu suchen. Sollten Sie keinen Internetzugang haben, unterstützen Sie die Mitarbeiter/-innen des Bürgerservice gerne. Was tun, wenn Sie etwas gefunden haben? Die Polizei ist nur für bedenkliche Funde wie Schusswaffen oder Ähnliches zuständig. Alle anderen Fundgegenstände müssen am Gemeindeamt abgegeben werden. Die Gemeindebediensteten pflegen die Beschreibung des gefundenen Gegenstandes in das Fundamtsystem ein. Kurz darauf ist dieser österreichweit im Internet abrufbar. Funde Fundgegenstände mit Wert unter 10 Euro müssen nicht abgegeben bzw. verwahrt und können entsorgt werden. Fundgegenstände mit Wert über 10 Euro • müssen am Stadtamt (Bürgerservice) abgegeben werden • werden elektronisch erfasst • Verlustträger/-innen können unter www.fundamt.gv.at bzw. unter www.perg.at die Gegenstände einsehen (Aktualisierung erfolgt wöchentlich) • nach Ablauf eines Jahres werden die Finder/-innen, sofern bekannt und Eigentumsanspruch gestellt wurde, verständigt und können den Fundgegenstand innerhalb einer Frist abholen. Verluste • Verlustgegenstände können ebenfalls im Programm unter www.fundamt.gv.at erfasst werden • es erfolgt ein automatischer Abgleich, ob eventuell ein derartiger Gegenstand als Fundgegenstand erfasst wurde • Verlustbestätigungen können direkt im Programm erstellt werden (2,10 Euro Verwaltungsabgabe). GEMEINDE/POLITIK Online ist eine Eintragung bis 26. Juni 2023, 20.00 Uhr, möglich.

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