PERGER GEMEINDEZEITUNG 01/23 I www.perg.at 6 Der Regierungsbeschluss der Oö. Landesregierung sieht die Zuerkennung eines Heiz-/Energiekostenzuschusses in Höhe von 200 Euro an sozial bedürftige Personen vor. Soziale Bedürftigkeit liegt vor, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen die Summe folgender Beträge nicht übersteigt: • Alleinstehende 1.200 Euro • Ehepaare/Lebensgemeinschaft 1.800 Euro • für jedes minderjährige Kind 390 Euro • für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt 535 Euro • für jede weitere erwachsene Person im Haushalt 360 Euro • Freibetrag Lehrlingsentschädigung 232,49 Euro Die Antragsfrist läuft noch bis 28. April 2023. Einkommensnachweise ALLER Haushaltsmitglieder aus 2022: • Einkommen von Juli bis Dezember 2022 (letzten 6 Monate) • Pensionsbescheid 2022 oder Bankbeleg Dezember 2022 (auf dem der Pensionsbezug aufgeschlüsselt ist) • Lohn- Gehaltszettel – bei Lehrlingen zusätzlich Lehrvertrag • Unterhaltsvereinbarung und aktueller Bankbeleg • Alimentationsvereinbarung und aktueller Bankbeleg Nicht zu berücksichtigende Einkommensarten: • erhaltener Kindesunterhalt (Alimente, Waisenpension) • etc. Heizkostenzuschuss 2022/2023 OÖ. Schulveranstaltungshilfe OÖ. Schulkostenbeihilfe Das Ansuchen ist beim Stadtamt Perg, Bürgerservice, einzubringen. Das Formular dazu finden Sie auf der Homepage unter www.perg.at. Die Oö. Schulveranstaltungshilfe wird im aktuellen Schuljahr 2022/23 in doppelter Höhe (50 Euro statt 25 Euro pro Schulveranstaltungstag) ausbezahlt. Zusätzlich werden anspruchsberechtigte Familien für einen mind. 4-tägigen Skikurs 100 Euro Zuschuss erhalten. Vor allem im Hinblick auf die aktuellen Teuerungen und zur Abfederung der schulbezogenen Kosten ist dies eine äußerst wichtige Unterstützung. Weiteres werden die Förderbeiträge beim Oö. Kinderbetreuungsbonus von 900 Euro auf 960 Euro pro Jahr bzw. beim Oö. Mehrlingszuschuss von 500 Euro auf 550 Euro (Zwillingsgeburten) erhöht. Informationen zu den Förderungen sowie die Antragsformulare sind auf der Homepage unter www.familienkarte.at zu finden. Familien können beim Land OÖ eine Schulkostenbeihilfe beantragen. Ziel der Förderung ist, einkommensschwache Familien durch einen Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch eines Kindes im Pflichtschulalter anfallen, finanziell zu unterstützen. Förderkriterien • Für Schüler/-innen, die im Schuljahr 2022/2023 der Schulpflicht unterliegen und eine Schule besuchen • Hauptwohnsitz in OÖ • Förderung wird als nichtrückzahlbarer Einmalzuschuss unter Berücksichtigung der sozialen Ausgewogenheit (Einkommmensobergrenzen) gewährt • Förderhöhe beträgt 150 Euro pro Schüler/-in im Schuljahr 2022/2023 • Antrag ist online bis spätestens 31.07.2023 zu stellen GEMEINDE/POLITIK
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