11 PERGER GEMEINDEZEITUNG 01/23 I www.perg.at • Ärgernis Hundekot Der Frühling steht vor der Tür, die Tage werden länger und somit lockt es viele Spaziergänger/-innen und Hundebesitzer/-innen vermehrt in die Natur. Leider häufen sich dadurch auch die Beschwerden über unachtsam liegen gelassene Hinterlassenschaften von Hunden. Hundebesitzer/-innen der Stadtgemeinde Perg werden eindringlich ersucht öffentliche Wiesen, Gehsteige, Spiel- und Sportplätze, aber auch Privatgrundstücke nicht als Hundeklo zu betrachten. Die Hinterlassenschaften Ihrer Lieblinge sind unverzüglich zu beseitigen und zu entsorgen. Wer der Verpflichtung der Beseitigung von Hundekot ni cht nachkommt , begeht e ine Verwaltungsübertretung und kann mit einer Geldstrafe bis zu 7.000 Euro bestraft werden. Missachtungen werden von der Stadt Perg ausnahmslos zur Anzeige gebracht. Als Unterstützung für die ordnungsgemäße Entsorgung stellt die Stadtgemeinde Perg Hundekotsackerlspender kostenfrei zur Verfügung. • Warnung vor Giftköder Im Bereich des Weidenwegs wurden Giftköder gefunden. Wir bitten alle Hundebesitzer/-innen bei Spaziergängen besonders Acht zu geben und alle verdächtigen Vorkommnisse der Polizei zu melden. Wer einem Tier Leid zufügt begeht eine Verwaltungsübertretung und wird mit einer Geldstrafe von bis zu 7.500 Euro geahndet. • Hundefreilaufzone Der mobile Hundetrainer Michael Benezeder steht, ab voraussichtlich Anfang März (je nach Wetterlage), jeden Montag von 18.00 bis 19.00 Uhr in der Hundefreilaufzone an der Naarn (zwischen Heubrücke und Kläranlage) für Fragen rund um den Hund zur Verfügung. Er beantwortet nicht nur Fragen, sondern betreut auch die Freilaufzone und sorgt für ein geordnetes Miteinander. • Hundeabmeldung Der Hundehalter hat die Beendigung des Haltens eines Hundes unter Angabe des Endigungsgrundes (Umzug oder Tod) und unter Bekanntgabe eines allfälligen neuen Halters schriftlich innerhalb einer Woche der Stadtgemeinde zu melden. Solange die Abmeldung nicht erfolgt ist, besteht die Abgabepflicht weiter. • Hundeabgabe Die Hundeabgabe ist für jeden Hund imvollen Jahresbetrag zu entrichten – im Jahr 2023 sind das pro Hund 40 Euro. Die Vorschreibung erfolgt Anfang März eines Jahres und ist, gemäß Oö. Hundehaltegesetz 2002 § 12 am 31.03. eines Jahres fällig (z.B: Vorschreibung 01.03.2023; Fällig 31.03.2023). Sollte bis zum Fälligkeitstermin die Zahlung nicht erfolgen, wird der Mahnbescheid mit Mahngebühr 3 Euro zugestellt, welche im Zeitpunkt der Bescheidzustellung fällig und sofort zu entrichten ist. Bei allen Zahlungspflichtigen, die einen Einzug für die Hundeabgabe eingerichtet haben, erfolgt der Einzug am 31.03. eines Jahres. Bitte sorgen Sie für ausreichende Kontodeckung. Kann der Einzug von Ihrem Konto nicht durchgeführt werden, wegen unzureichender Kontodeckung etc., wird unser Konto seitens der Bank mit Rückrechnungsspesen belastet, die wir Ihnen weiterverrechnen müssen! Sehr geehrte Hundebesitzer/-innen TERMINE Sachkundenachweis: Mittwoch, 15. März 2023 und Mittwoch, 22. März 2023 jeweils von 18.30 bis 21.30 Uhr (beide Termine müssen zusammenhängend gebucht werden) Kosten: 70 Euro Hundeschule Perg Machlandstraße 80, 4320 Perg Tel.: 0650 / 41 50 344 E-Mail: info@hundeschuleperg.at GEMEINDE/POLITIK
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