INHALT A M T L I C H E M I T T E I L U N G | F O L G E 1 • F e b r u a r 2 0 2 3 ZUGESTELLT DURCH ÖSTERREICHISCHE POST PERGER GEMEINDEZEITUNG Gemeinde/Politik 3 I Aktuelles 13 I Schulen 14 I Kultur 15 I Stadtmarketing 16 I Vitaltwelt-Perg 17 I Termine 18 I Geschichte 19 NEUE PUMPTRACK-ANLAGE DIESELTANKSTELLE BAUHOF PERG BÜCHERFLOHMARKT in der Stadtbibliothek vom 17. bis 20. April 2023 Genuss aus der Region gibt es wieder ab 3. März 2023 jeden Freitag von 09-14 Uhr
PERGER GEMEINDEZEITUNG 01/23 I www.perg.at 2 VORWORT Geschätzte Pergerinnen und Perger, viele Menschen sind derzeit von den wirtschaftlichen Entwicklungen und steigenden Energiekosten betroffen. Wir alle sind bemüht, diese finanzielle Belastung soweit es möglich ist abzufedern. Bei den Gebühren und Abgaben habenwir uns, sogut esging, zurückgehaltenunddieDächer der gemeindeeigenen Gebäude sollen noch stärker mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden, um in Zukunft im Zuge der „Erneuerbaren Energiegemeinschaft“ Strom kostengünstig beziehen zu können. Zusätzlich wird in den Ausschüssen daran gearbeitet weitere Maßnahmen zum Teuerungsausgleich zu setzen. Auf der Seite 4 der Zeitung können Sie nachlesen, welche Entlastungsmaßnahmen bereits von der Stadtgemeinde umgesetzt werden. Auch das Land Oö bietet finanzielle Unterstützung an: die Oö. Schulveranstaltungshilfe wird im aktuellen Schuljahr in doppelter Höhe ausbezahlt und zusätzlich werden 5 Millionen Euro für eine Schulkostenbeihilfe zur Verfügung gestellt. Der Heiz-/ Energiekostenzuschuss wurde heuer auf 200 Euro erhöht und der Bezieherkreis deutlich erweitert. Trotz der geplanten Sparmaßnahmen, die auch die Budgeterstel lung erschwer ten, sind Investitionen unumgänglich. Im Bereich des Straßenbaus sind Reparatur- und Instandhaltungskosten unabwendbar und auch unsere öf fentlichen Gebäude müssen regelmäßig gewartet werden. Mir persönlich ist es ein großes Anliegen, dass die Bereiche BildungundKultur nicht vonden Sparmaßnahmen betroffen werden und wir dürfen auch unsere Kinder und Jugendlichen nicht vergessen. Daher wird auch der Bau der Pumptrack-Anlage wie geplant vorangetrieben und die Asphaltbahn voraussichtlich mit April befahrbar sein. Auch der ca. 25 Jahre alte Spielturm auf der Freizeitwiese wird durch ein neues Kombi-Spielgerät ersetzt. Durch die wirtschaftliche Arbeitsweise in den letzten Jahren haben wir vorgesorgt und genügend Rücklagen. Künftig wird die Gemeindezeitung alle 2 Monate in den Haushalten erscheinen. Damit soll gewährleistet werden, dass Sie schneller und aktueller über Neuigkeiten, Änderungen und Veranstaltungen in Perg informiert sind. Zusätzlich wird sich in jeder Ausgabe eine Abteilung der Stadtgemeinde vorstellen, in der ersten Ausgabe beginnen wir mit der Stabstelle. Die Entwicklung unserer Stadt darf auch in kritischen Zeiten nicht stillstehen. Gemeinsam werden wir auch diese herausfordernde Zeit meistern und ich blicke mit Zuversicht in die Zukunft. ICH bin für SIE da! Vereinbaren Sie einen Termin! Tel.: 07262 / 522 55-0; Oder schreiben SIE mir: * anton.froschauer@stadt.perg.at Ihr Bürgermeister LAbg. Toni Froschauer PERG – Zusammenhalt bewegt
3 PERGER GEMEINDEZEITUNG 01/23 I www.perg.at Die Stabstelle stellt sich vor GEMEINDE/POLITIK LAbg. Anton FROSCHAUER Bürgermeister Tagtäglich müssen Entscheidungen für unsere Stadt und unsere Bürgerinnen und Bürger getroffen werden. Ihre Bedürfnisse sind mir ein großes Anliegen und ich gebe mein Bestes, um Perg noch l(i)ebenswerter zu machen. Brigitte LEITNER Assistenz Stabstelle Als Assistentin der Stabstelle bin ich für die Terminkoordinierung und Korrespondenz des Bürgermeisters und der Amtsleitung zuständig. Neben der Protokollführung sämtlicher Besprechungen und Sitzungen (Stadt-, Gemeinderat, Personalbeirat), inkl. Vor-, Auf- und Nachbereitung sämtlicher Unterlagen, fallen auch die Ehrungen und Auszeichnungen und die Organisation von verschiedenen Veranstaltungen (z.B. Einhornfest) in meinen Aufgabenbereich. Ulrike EDTBAUER, MPA Stadtamtsleiterin Meine Hauptaufgaben sind neben der Leitung der Stadtverwaltung, die Abwicklung der Bauvorhaben unserer Gemeinde, das Abschließen von Verträgen, das Erstellen von Ausschreibungen und Personalangelegenheiten. Für meine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aber auch für interessierte Bewerberinnen und Bewerber habe ich immer ein offenes Ohr. Lena ORTMAYR Sekretariat Sie möchten stets über Neuigkeiten, Aktuelles und Veranstaltungen in Perg informiert sein? Dann sind Sie bei mir genau richtig! Als Sachbearbeiterin der Öffentlichkeitsarbeit und Homepageverwaltung stehe ich gerne für Ihre Anliegen rund um Events und Informationen unserer Stadt zur Verfügung.
PERGER GEMEINDEZEITUNG 01/23 I www.perg.at 4 Beschlüsse des Gemeinderates • Der Voranschlag 2023 und der MEFP 2023-2027 inkl. Hebesätze, Dienstpostenplan und Prioritätenreihung wurden einstimmig genehmigt . Das Ziel eines nachhaltigen Haushaltsergebnisses für die Jahre 20232027 wird erreicht. • Die Höhe des aufzunehmenden Kassenkredits für das Haushaltsjahr 2023 wurde mit 3.000.000 Euro festgelegt und die Vergabe einstimmig beschlossen. • Genehmigt wurde die geringfügige Anpassung der Kanal- undWassergebührenordnung der Stadtgemeinde Perg. • Beschlossen wurden auch die Verkaufspreise für Müllbehälter 2023. • Dem Abschluss einer Kooperationsvereinbarung hinsichtlich Klima- und Energie-Modellregion Bezirk Perg wurde zugestimmt. • Für den Bürgermeister und den Stadt- und Gemeinderat wurden die gesetzlich vorgegebenen Bestellhöhen für das Finanzjahr 2023 zur Kenntnis genommen. • BeschlossenwurdedieEinstellungderBürgerfragestunde. • Die Beitrittserklärung der Stadt Perg zur Energiegenossenschaft Perg eGen. wurde genehmigt. • Seitens der SPÖ-Fraktionwurde Frau Anneliese ANGERER in den Stadtrat gewählt. • Das Ansuchen um Änderung der Dauerkleingartenverordnung Seyr-Kickenau wurde abgelehnt. Voranschlag 2023 und mittelfristiger Ergebnis- und Finanzierungsplan bis 2027 Der Voranschlag (VA) und der Mittelfristige Ergebnis- und Finanzierungsplan (MEFP) für die Haushaltsjahre 2023-2027 wurden in der Gemeinderatssitzung im Dezember 2022 beschlossen. Der VA 2023 und der MEFP bis 2027 wurden gemäß den Bestimmungen der neuen Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV 2015) nach dem 3-Komponenten-System erstellt. Der Finanzierungshaushalt weist im Ergebnis für die laufendeGeschäftstätigkeiteinenSaldovon–1.430.300Euro aus, welcher durch Rücklagen gedeckt ist. Der Ergebnishaushalt zeigt ein negatives Nettoergebnis in Höhe von –1.000.900 Euro. Der Vermögenshaushalt ist für dieVoranschlagserstellung nicht relevant. Die inves t iven Einzelvorhaben wei sen 2023 im Finanzierungshaushalt Auszahlungen in der Höhe von 6.238.300 Euro aus. Es sind folgende investive Einzelvorhaben in den Jahren 2023-2027 geplant: • FF Pergkirchen - Fahrzeug 2023 • Musikprobenraum Pergkirchen 2023/2024 • Verwaltungserweiterung Fadingerstraße 2023/2024 • LMS – Erneuerung Vortragssaal 2023 • VS Perg – Zu-/Umbau – Erweiterung 2024/2025 • Bauhof – Erweiterung Sozialraum, Sanierung Keller 2024/2025 • VS Pergkirchen – Sanierung Fassade, Dach, Portale 2025 • HWS – Thurnhofbach 2025 • MS Perg Schulzentrum Generalsanierung 2025-2027 • FF-Perg – Betriebsausstattung und Fahrzeuge 2023-2027 • Straßenbauprogramm jährlich MELDE- UND STANDESAMTSDATEN 2022 Meldeamt der Stadtgemeinde Perg: Mit 31. Dezember 2022 waren in der Gemeinde Perg 9.324 Personen mit Hauptwohnsitz und 767 Personen mit Nebenwohnsitz gemeldet. Standesamt Perg: In das Ehe-, Geburten- und Sterberegister des Standesamtes Perg wurden im Jahr 2022 folgende Eintragungen vorgenommen: • 95 Geburten (1 Geburt in Perg) • 59 Eheschließungen • 76 Sterbefälle (56 in Perg verstorben) GEMEINDE/POLITIK
5 PERGER GEMEINDEZEITUNG 01/23 I www.perg.at • Güterwege jährlich • PTS – Container 2023 • Pumptrack/Funcourt 2023 • Löschteich 2023 • Bauhof – Fahrzeuge und Maschinen 2023-2026 • Vitalwelt – Instandhaltung Gebäude 2024/2025 • Rathaus – Fahrzeuge 2024 + 2027 • Park- und Gartenanlagen – Fahrzeug 2027 • Blackout-Dieseltankstelle 2023 • WVA – BA 16-18 2023-2027 • ABA – BA 31, 33-36 2023-2027 Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (24. April 2023), 20.00 Uhr, durchführen. • ECHTE Demokratie • Lieferkettengesetz Volksbegehren • Beibehaltung Sommerzeit • Unabhängige Justiz sichern • GIS Gebühren NEIN • BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN! • NEHAMMER MUSS WEG Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraumes, von Montag, 17. April 2023 bis (einschließlich) Montag, 24. April 2023, in jeder Gemeinde in den Text der Volksbegehren samt Begründung Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesen Volksbegehren, durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift, auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung kann auch online unter www.bmi.gv.at/ volksbegehren getätigt werden. STICHTAG: 13. März 2023 Bitte beachten: • Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt. • Bei der Eintragung ist die Vorlage eines amtlichen Lichtbi ldausweises (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, etc.) unbedingt notwendig. In Perg können Eintragungen während des Eintragungszeitraumes an folgender Adresse: Stadtamt Perg, Bürgerservice, Hauptplatz 4, 4320 Perg (barriererfreier Zugang über Innenhof des Stadtamtes) an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden: Maßnahmen zum Teuerungsausgleich Die Stadtgemeinde Perg ist bemüht, Maßnahmen zum Entgegenwirken der Teuerungen zu setzen. In den einzelnen Ausschüssen werden derzeit Möglichkeiten und Ideen erarbeitet. Folgende Leistungen und Förderungen werden bereits umgesetzt: • Kostenlose Milch/Kakao/Joghurt in den Kindergärten • 5 kostenlose Kopien (im Zuge des Parteienverkehrs) • Kostenlose Elternwerkstatt-Vorträge inkl. Erhalt von 100 Euro pro Abschnitt • 10 Euro Zuschuss für Babynotfallkurs beim Roten Kreuz • Windelsäcke für Babies und Pflegebedürftige • Kostenlose „Keine Werbung“-Aufkleber (Kosten im Geschäft ca. 3 Euro) • Kostenloses PERG WLAN • Vitalwelt-Perg: Dienstag ist Familientag (Kinder frei mit Familienkarte) • Weihnachtsbeihilfe • PERGshuttle • Seniorentaxi • Bücherei: Kinder bis 6 Jahre können Bücher kostenlos entlehnen • PERGliest vor: Kinder bekommen zum 1. Geburtstag ein Kinderbuch geschenkt • Nachmittagsbetreuung Schulen: 20%Geschwisterrabatt • Mittagstisch: günstiger als in anderen Gemeinden, 3-Gänge-Menü (meistens nur 2-Gänge) • Zuschuss für Schulklassen für Projekttage/-wochen • Studentenförderung • Gratis Parken in der Kurzparkzone bzw. günstiges „Dauerparken“ • PERG-Card Mo, 17. April 2023, 07.30 bis 16.00 Uhr Di, 18. April 2023, 07.30 bis 20.00 Uhr Mi, 19. April 2023, 07.30 bis 16.00 Uhr Do, 20. April 2023, 07.30 bis 20.00 Uhr Fr, 21. April 2023, 07.30 bis 16.00 Uhr Sa, 22. April 2023, 08.00 bis 12.00 Uhr So, 23, April 2023, geschlossen Mo, 24. April 2023, 07.30 bis 16.00 Uhr Eintragungszeitraum Volksbegehren Den VA 2023 sowie den MEFP bis 2027 finden Sie auf der Homepage der Stadtgemeinde Perg unter www.perg.at/finanzdaten-allgemein. GEMEINDE/POLITIK
PERGER GEMEINDEZEITUNG 01/23 I www.perg.at 6 Der Regierungsbeschluss der Oö. Landesregierung sieht die Zuerkennung eines Heiz-/Energiekostenzuschusses in Höhe von 200 Euro an sozial bedürftige Personen vor. Soziale Bedürftigkeit liegt vor, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen die Summe folgender Beträge nicht übersteigt: • Alleinstehende 1.200 Euro • Ehepaare/Lebensgemeinschaft 1.800 Euro • für jedes minderjährige Kind 390 Euro • für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt 535 Euro • für jede weitere erwachsene Person im Haushalt 360 Euro • Freibetrag Lehrlingsentschädigung 232,49 Euro Die Antragsfrist läuft noch bis 28. April 2023. Einkommensnachweise ALLER Haushaltsmitglieder aus 2022: • Einkommen von Juli bis Dezember 2022 (letzten 6 Monate) • Pensionsbescheid 2022 oder Bankbeleg Dezember 2022 (auf dem der Pensionsbezug aufgeschlüsselt ist) • Lohn- Gehaltszettel – bei Lehrlingen zusätzlich Lehrvertrag • Unterhaltsvereinbarung und aktueller Bankbeleg • Alimentationsvereinbarung und aktueller Bankbeleg Nicht zu berücksichtigende Einkommensarten: • erhaltener Kindesunterhalt (Alimente, Waisenpension) • etc. Heizkostenzuschuss 2022/2023 OÖ. Schulveranstaltungshilfe OÖ. Schulkostenbeihilfe Das Ansuchen ist beim Stadtamt Perg, Bürgerservice, einzubringen. Das Formular dazu finden Sie auf der Homepage unter www.perg.at. Die Oö. Schulveranstaltungshilfe wird im aktuellen Schuljahr 2022/23 in doppelter Höhe (50 Euro statt 25 Euro pro Schulveranstaltungstag) ausbezahlt. Zusätzlich werden anspruchsberechtigte Familien für einen mind. 4-tägigen Skikurs 100 Euro Zuschuss erhalten. Vor allem im Hinblick auf die aktuellen Teuerungen und zur Abfederung der schulbezogenen Kosten ist dies eine äußerst wichtige Unterstützung. Weiteres werden die Förderbeiträge beim Oö. Kinderbetreuungsbonus von 900 Euro auf 960 Euro pro Jahr bzw. beim Oö. Mehrlingszuschuss von 500 Euro auf 550 Euro (Zwillingsgeburten) erhöht. Informationen zu den Förderungen sowie die Antragsformulare sind auf der Homepage unter www.familienkarte.at zu finden. Familien können beim Land OÖ eine Schulkostenbeihilfe beantragen. Ziel der Förderung ist, einkommensschwache Familien durch einen Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch eines Kindes im Pflichtschulalter anfallen, finanziell zu unterstützen. Förderkriterien • Für Schüler/-innen, die im Schuljahr 2022/2023 der Schulpflicht unterliegen und eine Schule besuchen • Hauptwohnsitz in OÖ • Förderung wird als nichtrückzahlbarer Einmalzuschuss unter Berücksichtigung der sozialen Ausgewogenheit (Einkommmensobergrenzen) gewährt • Förderhöhe beträgt 150 Euro pro Schüler/-in im Schuljahr 2022/2023 • Antrag ist online bis spätestens 31.07.2023 zu stellen GEMEINDE/POLITIK
7 PERGER GEMEINDEZEITUNG 01/23 I www.perg.at Familienförderung/ Elternwerkstatt Kinder zu haben ist nicht selbstverständlich. Sie für das Leben gut vorzubereiten verlangt von den Eltern außer Liebe, Zuwendung, Konsequenz, Geduld und Verständnis auch ein gutes Wissen und Erziehung. Die Elternwerkstatt kann Ihnen bei der Erziehung Hilfestellung geben. • 1. Abschnitt: (Antragstellung zum 2. Geburtstag) Die Entwicklung des Kindes bis zum 2. Lebensjahr 1. Vortrag (1. Lj): Montag, 13.03.2023 2. Vortrag (2. Lj): Mittwoch, 15.03.2023 • 2. Abschnitt: (Antragstellung zum 4. Geburtstag) Die Entwicklung des Kindes bis zum 4. Lebensjahr 1. Vortrag (3. Lj): Montag, 20.03.2023 2. Vortrag (4. Lj): Mittwoch, 22.03.2023 • 3. Abschnitt: (Antragstellung zum 6. Geburtstag) Die Entwicklung des Kindes bis zum 6. Lebensjahr 1. Vortrag (5. Lj): Montag, 27.03.2023 2. Vortrag (6. Lj): Mittwoch, 29.03.2023 Diese Vorträge finden jeweils um 19.30 Uhr (Dauer ca. 1,5 h) in der Aula der Mittelschule Perg Stadtzentrum, Linzerstraße 18, statt. Anmeldung ist nicht erforderlich! Seit über 3 Jahren gibt es nun schon das PERGshuttle. Viele Pergerinnen und Perger haben den flexiblen Öffi und die damit verbunden Vorteile bereits für sich entdeckt. Ob für Einkaufsfahrten, Arztbesuche, Frisörtermine oder die Fahrt zur Musikschulstunde, das PERGshuttle bietet viele Möglichkeiten und ist für nur 1 Euro pro Fahrt besonders günstig. Der STADTshuttle kommt so gut an, dass bereits im Mai letzten Jahres der Fahrplan angepasst und um 5 Haltestellen erweitert wurde. Tickets für Einzelfahrten sind direkt im Shuttle, Monats- und Jahrestickets (19 Euro und 100 Euro) am Stadtamt Perg erhältlich. PERGshuttle PERGshuttleRufnummer: 0664/ 51 43 136 MS Schulzentrum Fachmarktzentrum Perg Hauptplatz Perg Schulzentrum Busterminal Waidhoferstraße Stifterstraße H H H H Perg Bahnhof Kindergarten / WIFI Perg H H Herrenstraße Hotel Waldhör H Machlandstraße Jahnstraße BH Perg / Turnhalle H H H Naarner StraßeÄrztezentrum H www.perg.at/pergshuttle Vorteile auf einen Blick • Klimafreundlich • Familienfreundlich • Kinder- und Jugendfreundlich • Seniorenfreundlich • Kostengünstig Elternhaltestelle Durch denHol- und Bringverkehr der Schüler/-innen kommt es vor der Volksschule zu vermehrtemVerkehrsaufkommen, welches nicht nur die Schulkinder gefährdet, sondern auch zu Unmut bei Anrainern führt. Wir ersuchen Sie daher, vor allem in der Mittagszeit, die Elternhaltestelle zu nutzen und somit den Schulweg für unsere Kinder sicherer zu machen. GEMEINDE/POLITIK
PERGER GEMEINDEZEITUNG 01/23 I www.perg.at 8 Nützliche Hinweise und Tipps! Bewilligungspflichtige Bauvorhaben (näheres siehe § 24 Oö. BauO 1994) Vor der Errichtung ist um Baubewilligung anzusuchen für: • den Neu-, Zu- Umbau von Gebäuden • die Errichtung oder wesentliche (umbaugleiche) Änderung sonstiger Bauwerke, die geeignet sind, eine erhebliche Gefahr oder eine wesentliche Belästigung für Menschen herbeizuführen oder das Orts- und Landschaftsbild zu stören • die Änderung des Verwendungszwecks von Gebäuden oder sonstigen Bauwerken, wenn dadurch zusätzliche schädliche Umwelteinwirkungen (wie Lärmoder Abgase) zu erwarten sind • Abbruch von Gebäuden (Gebäudeteilen), soweit sie an der Nachbargrundgrenze mit anderen Gebäuden zusammengebaut sind Bewilligungspflichtige Bauvorhaben (näheres siehe § 25 Oö. BauO 1994) Eine Bauanzeige ist – vor Beginn der Bauausführung – insbesondere einzubringen für: • die Änderung des Verwendungszwecks von Gebäuden (Gebäudeteilen) oder sonstigen Bauwerken, wenn dadurch ein Einfluss auf die Festigkeit tragender Bauteile, den Brandschutz etc. zu erwarten ist • die größere Renovierung von Gebäuden • die sonstige Änderung oder Instandsetzung von Gebäuden unter bestimmten Voraussetzungen • die Errichtung von Hauskanalanlagen (= Entsorgungsleitungen für häusliche Abwässer vom Objekt zur öffentlichen Kanalisation) • die Errichtung von Senkgruben • die Errichtung von Wintergärten sowie die Verglasung von Balkonen und Loggien • die Herstellung von Schwimm- und Löschteichen sowie Schwimm-undsonstigenWasserbeckenmiteinerTiefevon mehr als 1,5moder einerWasserfläche vonmehr als 50m² • dieAnbringungoder Errichtung vonPhotovoltaikanlagen und thermischen Solaranlagen, soweit sie freistehen und ihre Höhe mehr als 2 m über dem künftigen Gelände beträgt oder die Oberfläche baulicher Anlagen (z. B. die Dachfläche) um mehr als 1,5 m überragen • die Veränderung der Höhenlage im Bauland ummehr als 1,5 m • die Errichtung oder wesentliche (umbaugleiche) Änderung von nicht Wohnzwecken dienenden eingeschossigen ebenerdigen Gebäuden bis 35 m² (z.B. Gartenhütten etc) • die Errichtung freistehender oder angebauter Schutzdächer bis 50 m² (Carports, Terrassenüberdachungen etc.) • den Abbruch von freistehenden Gebäuden, soweit diese nicht einer Bewilligung gem. § 24 Oö. BauO 1994 bedürfen • Stützmauern und freistehende Mauern mit einer Höhe von mehr als 1,5 m sowie Stützmauern mit einer aufgesetzten Einfriedung von insgesamt mehr als 2,5 m Bewilligungs- und anzeigefreie Bauvorhaben (näheres § 26 Oö. BauO 1994) weder einer Baubewilligung noch einer Bauanzeige bedürfen ua.: • der Einbau von Sanitärräumen und den sonstigen Innenausbau von bestehenden Gebäuden, soweit solche Maßnahmen nicht gem. §§ 24 und 25 der Bewilligungs- und Anzeigepflicht unterliegen • Stützmauern sowie freistehende Mauern bis zu einer Höhe von 1,50m sowie Einfriedungen (bei Einfriedungen gilt jedoch zu beachten, dass diese entsprechend den Bestimmungen des § 49 des Oö. BauTG 2013 grundsätzlich - abgesehen von im Gesetz angeführte Ausnahmen - eine Höhe von 2 m über dem natürlichen Gelände nicht überschreiten dürfen) • Pergolen • Schwimm- oder Löschteiche sowie Schwimm- und sonstige Wasserbecken mit einer Tiefe bis zu 1,50 m und mit einer Wasserfläche bis zu 50 m² • nicht Wohnzwecken dienende ebenerdige, eingeschossige und freistehende Gebäude bzw. Schutzdächer, jeweils mit einer bebauten Fläche bis zu 15 m², soweit sie nach dem Flächenwidmungsplan im Bauland liegen und entsprechend den für sie geltenden bau- bzw. raumordnungsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere jenen des Flächenwidmungs- bzw. Bebauungsplans, ausgeführt werden Bauverhandlungstermin Dienstag, 14. März 2023 Um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 07262/ 522 55-304 wird gebeten. Das OÖ. Baurecht GEMEINDE/POLITIK
9 PERGER GEMEINDEZEITUNG 01/23 I www.perg.at • Baubeginn; Bauausführung Mi t einem bewi l l igungspf l icht igen Bauvorhaben darf erst nach dem Eintritt der Rechtskraft des Baubewilligungsbescheides begonnen werden. Als Zeitpunkt des Beginns gilt der Tag, an demmit Erd- oder Bauarbeiten zur Verwirklichung des Bauvorhabens begonnen wird. Von einem bewilligten Bauvorhaben darf – mit Ausnahme von gesetzlich normierten Fällen - nur mit Bewilligung der Baubehörde abgewichen werden. • Erlöschen der Baubewilligung Die Baubewilligung erlischt innerhalb von drei Jahren, wenn nicht innerhalb dieser Zeit mit der Bauausführung begonnen worden ist. Wurde zwar innerhalb der dreijährigen Frist mit der Bauausführung begonnen, so erlischt die Baubewilligung weiters auch dann, wenn das Bauvorhaben nicht innerhalb von fünf Jahren nach Beginn der Bauausführung fertig gestellt wurde. Über Antrag der Bauherrin oder des Bauherrn können diese Fristen (unter gewissen Voraussetzungen) durch die Baubehörde allerdings verlängert werden. • Baufertigstellung; Benützungsrecht Die Fertigstellung von Wohngebäuden mit höchstens drei Wohnungen und Nebengebäuden ist gem. § 42 Oö. BauO 1994 von der Bauherrin oder vomBauherrn der Baubehörde schriftlich mitzuteilen (Baufertigstellungsanzeige). Die Baufertigstellung kann sich auch auf selbstständig benutzbare Gebäudetei le beziehen. Eine eigene Benützungsbewilligung, auch Kollaudierung genannt, gibt es nicht mehr. Der Fertigstellungsanzeige sonstiger baulicher Anlagen (§ 43 Oö. Bauordnung 1994) sind entsprechende Befunde - wie im Baubewilligungsbescheid vorgeschrieben - beizulegen. Ungeachtet einer nichterforderlichen Genehmigung durch die Baubehörde für solche Bauvorhaben empfiehlt es sich, Rücksprache mit der Bauabteilung zu halten, da auch für diese BauvorhabenVorgaben, welche sich aus den Flächenwidmungs-, Bebauungs-undGefahrenzonenplänen, aber auch weiteren Gesetzesmaterien wie beispielsweise dem Oö. Straßengesetz 1991 ergeben, gelten. Für die Errichtung, Anbringung oder wesentl iche Änderungen vonWerbe- und Ankündigungseinrichtungen gelten darüber hinaus gem. § 27 der Oö. Bauordnung 1994 Sonderbestimmungen. Eine eigene Bauanzeige entfällt, wenn das Bauvorhaben im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens mitgenehmigt wird. Die angeführten Punkte stellen die alltäglichen Anzeige- und Bewi l l igungstatbestände (bzw. anzeige- und bewilligungsfreie) dar und ist dieser Aufzählung nicht abschließend. Bauaufsicht durch die Baubehörde • Erhaltungspflicht Während der Bauausführung kann sich die Baubehörde bei allen Bauführungen von der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie von Bedingungen und Auflagen des Baubescheids überzeugen. Den Organen der Baubehörde ist dabei der Zutritt jederzeit zu gestatten. Stellt die Baubehörde Mängel fest (wie eine unbefugte Bauführung, das Fehlen einer befugten Bauführerin oder eines befugten Bauführers oder Planabweichungen), so hat sie die Fortsetzung der Bauausführung zu untersagen (= Baueinstellung). • Übertretungen der Oö. Bauordnung Die Zurücknahme von Bauvorschriftenunddie gleichzeitige Stärkung der Eigenverantwortung der Bürger/-innen auf der einen Seite verlangt auf der anderen Seite verstärkte Sanktionen, wenn dieser Vertrauensvorschuss gebrochen wird und bewusst Gesetzwidrigkeiten statt f inden. Beispielsweise stellen eine unbefugte Bauführung (= Ausführung eines bewilligungspflichtigen Bauwerks ohne Baubewilligung), eine nicht bewilligte Planabweichung, die Bauausführung ohne befugte Bauführerin oder befugten Bauführer oder die Missachtung von Vorschreibungen und Au f l agen des Baubewi l l i gungsbes che i ds Verwaltungsübertretungen dar, die mit einer Höchststrafe bis zu 36.000 Euro bedroht sind. Für sogenannte „Schwarzbauten“ ist sogar eine Mindest-strafe von 1.450 Euro vorgesehen. Sämtliche Informationen sowie nähere Auskünfte dazu erhalten Sie in der Bauabteilung unter 07262/522 55 DW 301 oder 302. Quelle: Land Oberösterreich, Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Inneres und Kommunales, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz VERLEGUNG HALTESTELLE HAUPTPLATZ Aufgrund von Bauarbeiten bei der Liegenschaft Hauptplatz 2, wurde die Bushaltestelle „Perg Hauptplatz“ zur Raiffeisenbank verlegt. Dauer: bis 31. März 2023 GEMEINDE/POLITIK
PERGER GEMEINDEZEITUNG 01/23 I www.perg.at 10 HAGS UniPlay MOTORIK 4 Türme, lt. Angebotstext • Freizeitwiese – Pumptrack-Anlage Nach dem Baubeginn im November 2022 bef indet s i ch die neue Pumpt rack-Anlage nun in der Fertigstellungsphase. Die Asphaltierungsarbeiten werden voraussichtlich im März abgeschlossen und die Anlage im April freigegeben. – Ersatzspielturm Der ca. 25 Jahre alte Spielturm und die Doppelschaukel auf der Freizeitwiese haben die jährlich stattfindende gesetzl iche Überprüfung nicht bestanden und werden daher abgetragen. Beide werden durch neue Spielgeräte ersetzt und sind im Frühjahr spielbereit. • Dieseltanktelle Die Dieseltankstelle am Bauhof Perg ist seit Ende Dezember 2022 betriebsbereit! Das Volumen von 20.000 Litern soll vor allemimBlackout-Fall dieAufrechterhaltung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie den Betrieb des Bauhofes gewährleisten. Weiters ist auch der GWVA zur Entnahme für ihre Fahrzeuge und Aggregate berechtigt. Die Errichtung erfolgte durch die Fa. Neubauer Tanktechnik. Die Vorarbeiten wurden von unseren Bauhofmitarbeitern in Eigenregie abgewickelt. • Straßenbeleuchtung Um eine angenehme Benützung des Naarnbegleitweges auch zur späteren Stunde zu ermöglichen, wird eine Straßenbeleuchtung (Photovoltaik), beginnend von der Heustraße bis zur Bernd-Wakolbinger-Straße, errichtet. Norbert Hausleithner (Bautechniker), Karl Moser (Leiter Bauhof) und LAbg Bgm. Anton Froschauer beimBesichtigen der neuen Tankstelle. Symbolbild der Firma Stausberg Die Bauabteilung informiert GEMEINDE/POLITIK
11 PERGER GEMEINDEZEITUNG 01/23 I www.perg.at • Ärgernis Hundekot Der Frühling steht vor der Tür, die Tage werden länger und somit lockt es viele Spaziergänger/-innen und Hundebesitzer/-innen vermehrt in die Natur. Leider häufen sich dadurch auch die Beschwerden über unachtsam liegen gelassene Hinterlassenschaften von Hunden. Hundebesitzer/-innen der Stadtgemeinde Perg werden eindringlich ersucht öffentliche Wiesen, Gehsteige, Spiel- und Sportplätze, aber auch Privatgrundstücke nicht als Hundeklo zu betrachten. Die Hinterlassenschaften Ihrer Lieblinge sind unverzüglich zu beseitigen und zu entsorgen. Wer der Verpflichtung der Beseitigung von Hundekot ni cht nachkommt , begeht e ine Verwaltungsübertretung und kann mit einer Geldstrafe bis zu 7.000 Euro bestraft werden. Missachtungen werden von der Stadt Perg ausnahmslos zur Anzeige gebracht. Als Unterstützung für die ordnungsgemäße Entsorgung stellt die Stadtgemeinde Perg Hundekotsackerlspender kostenfrei zur Verfügung. • Warnung vor Giftköder Im Bereich des Weidenwegs wurden Giftköder gefunden. Wir bitten alle Hundebesitzer/-innen bei Spaziergängen besonders Acht zu geben und alle verdächtigen Vorkommnisse der Polizei zu melden. Wer einem Tier Leid zufügt begeht eine Verwaltungsübertretung und wird mit einer Geldstrafe von bis zu 7.500 Euro geahndet. • Hundefreilaufzone Der mobile Hundetrainer Michael Benezeder steht, ab voraussichtlich Anfang März (je nach Wetterlage), jeden Montag von 18.00 bis 19.00 Uhr in der Hundefreilaufzone an der Naarn (zwischen Heubrücke und Kläranlage) für Fragen rund um den Hund zur Verfügung. Er beantwortet nicht nur Fragen, sondern betreut auch die Freilaufzone und sorgt für ein geordnetes Miteinander. • Hundeabmeldung Der Hundehalter hat die Beendigung des Haltens eines Hundes unter Angabe des Endigungsgrundes (Umzug oder Tod) und unter Bekanntgabe eines allfälligen neuen Halters schriftlich innerhalb einer Woche der Stadtgemeinde zu melden. Solange die Abmeldung nicht erfolgt ist, besteht die Abgabepflicht weiter. • Hundeabgabe Die Hundeabgabe ist für jeden Hund imvollen Jahresbetrag zu entrichten – im Jahr 2023 sind das pro Hund 40 Euro. Die Vorschreibung erfolgt Anfang März eines Jahres und ist, gemäß Oö. Hundehaltegesetz 2002 § 12 am 31.03. eines Jahres fällig (z.B: Vorschreibung 01.03.2023; Fällig 31.03.2023). Sollte bis zum Fälligkeitstermin die Zahlung nicht erfolgen, wird der Mahnbescheid mit Mahngebühr 3 Euro zugestellt, welche im Zeitpunkt der Bescheidzustellung fällig und sofort zu entrichten ist. Bei allen Zahlungspflichtigen, die einen Einzug für die Hundeabgabe eingerichtet haben, erfolgt der Einzug am 31.03. eines Jahres. Bitte sorgen Sie für ausreichende Kontodeckung. Kann der Einzug von Ihrem Konto nicht durchgeführt werden, wegen unzureichender Kontodeckung etc., wird unser Konto seitens der Bank mit Rückrechnungsspesen belastet, die wir Ihnen weiterverrechnen müssen! Sehr geehrte Hundebesitzer/-innen TERMINE Sachkundenachweis: Mittwoch, 15. März 2023 und Mittwoch, 22. März 2023 jeweils von 18.30 bis 21.30 Uhr (beide Termine müssen zusammenhängend gebucht werden) Kosten: 70 Euro Hundeschule Perg Machlandstraße 80, 4320 Perg Tel.: 0650 / 41 50 344 E-Mail: info@hundeschuleperg.at GEMEINDE/POLITIK
PERGER GEMEINDEZEITUNG 01/23 I www.perg.at 12 Wir sagen DANKE Wir gratulieren Frau Gabriele Jungwirth zur Ehrenmedaille der Stadt Perg. Frau Jungwirth war von 2007 bis 2021 Gemeinderätin, Stadträtin und Obfrau des Familienausschusses. LAbg. Bgm. Froschauer bedankt sich herzlich für den unermüdlichen Einsatz für unsere schöne Stadt. Wir bedanken uns herzlich bei Elfriede Findt für ihren Arbeitseinsatz am Bauhof Perg. Frau Findt war 29 Jahre in der Garten- und Anlagenpflege tätig. Wir wünschen ihr alles Gute im wohlverdienten Ruhestand! GEMEINDE/POLITIK Als kleines Dankeschön für ihren ehrenamtlichen Dienst konnte erfreulicherweise - nach zwei langen Corona-Jahren ohne Feiern - für unsere Schülerlotsinnen und Schülerlotsen im Dezember 2022 wieder eine Weihnachtsfeier im Gasthaus Mitterlehner statt f inden, wo Vbgm. Ing. Ganglberger alle recht herzlich begrüßte. Umrahmt wurde die Feier durch die tolle musikalische Gestaltung des Schülerchors der Volksschule Perg, die sich jedes Mal in ihrer Freizeit mit ihren Lehrer/-innen dafür vorbereiten. Herzlichen Dank! Es war ein sehr gemütlicher und stimmungsvoller Abend. Die Schülerlots/-innen und die Kinder vom Schülerchor mit den Lehrer/-innen wurden anschließend von der Stadtgemeinde Perg zum Essen eingeladen. SchülerlotsenWeihnachtsfeier LAbg. Bgm. Anton Froschauer mit Familie Jungwirth
13 PERGER GEMEINDEZEITUNG 01/23 I www.perg.at Oberösterreich radelt und PERG radelt mit Oberösterreich radelt - Radtipp: Radfahren imWinter Radfahren imWinter stärkt unser Immunsystem, trainiert unsere Lunge und bringt unser Herzkreislaufsystem auf Touren. Bei guten Wetterbedingungen bringt Sie das Rad ebenso rasch ans Ziel wie in wärmeren Zeiten, wenn Sie ein paar wichtige Tipps berücksichtigen. Um auch bei kalten Temperaturen sicher mit dem Rad unterwegs zu sein, sollte das Fahrrad winterfest gemacht werden. Was gibt es zu beachten? • Passende Kleidung Haube, Schal, Handschule und es kann losgehen! Das Zwiebelprinzip hilft bei der Kleiderwahl. • Kette pflegen Salz, Matsch und Wasser setzen imWinter besonders der Kette zu. Damit der Antriebsstrang nicht rostet muss man die Kette regelmäßig ölen und reinigen. Für den Winter empfiehlt sich ein wasserabweisendes und hochviskoses Kettenöl. • Licht richtig einstellen Bei Dunkelheit und schlechten Wetterbedingungen sollten alle Verkehrsteilnehmer/-innen gut sichtbar sein. Die gesetzlich festgelegten Beleuchtungseinrichtungen und Reflektoren sind daher imWinter besonders wichtig. • Fahrradbremsen prüfen und nachstellen Auf rutschigen Straßen kann sich der Bremsweg schnell verlängern. Bei kalten Temperaturen können Brems- und Schaltzüge einfrieren, daher sollten vor allem die Bremszüge regelmäßig eingeölt werden. Wichtig ist auch, dass die Bremsbeläge noch ausreichend Gummi haben. • Das Fahrrad richtig unterstellen Bei Minustemperaturen sollte das Rad zumindest überdacht, noch besser in Fahrradraum, Garage oder Haus abgestellt werden. • Reifendruck verringern Der Luftdruck im Reifen kann bei Schneefahrbahn verringert werden. Dadurch vergrößert sich die Auflagefläche des Reifens und er hat auf Schnee undMatsch eine bessere Traktion. AKTUELLES Zum Frühlingsbeginn mit „Oberösterreich radelt“ durchstarten - von 20. März bis 30. September 2023. Wer einen Ansporn braucht, um im neuen Jahr auf das Fahrrad zu steigen ist bei „Oberösterreich radelt“ genau richtig. Die Aktion, die von 20. März bis 30. September 2023 läuft, spornt an, Wege mit dem Fahrrad zurückzulegen und verspricht tolle Preise. Perg unterstützt die Aktion und startet aktiv in den Frühling! Einfach anmelden, losradeln und Kilometer eintragen - so geht`s: • Anmelden auf ooe.radelt.at • Perg im Profil auswählen (damit der Stadt die Kilometer gutgeschrieben werden) • Radlkilometer ab 20. März 2023 online imProfil eintragen oder automatisch mit der „Österreich radelt“-App erfassen - ganz nach Lust und Laune täglich, wöchentlich oder alle auf einmal • Mit etwas Glück tolle Preise gewinnen Was gibt es zu gewinnen? Unter allen Teilnehmer/-innen werden Fahrräder, Helme Schlösser, Radketten, E-BikeWochenenden und vieles mehr verlost. Auch als Gemeinde winken uns Preise wie eine Radservicestation, wenn wir im Teilnehmer/-innenranking ganz vorne liegen. Radeln wir gemeinsam für mehr Lebensqualität in unserer Gemeinde! Wir freuen uns über viele Unterstützer/-innen und wünschen viel Spaß dabei! (c) Martin Sommer „Oberösterreich radelt “ wird unterstützt von Land OÖ und Klimabündnis OÖ.
PERGER GEMEINDEZEITUNG 01/23 I www.perg.at 14 Leichtverpackung richtig entsorgen Noch auf der Suche nach Ausflügen fürs Energie tanken am Wochenende? Die Website der Donauregion in Oberösterreich schafft Abhilfe. Auf der Website www.donauregion.at findet man einen Überblick über Ausflugsziele für kleine und große Entdecker/-innen, Gasthäuser, Restaurants und Köstlichkeiten der Region, aktuelle Veranstaltungen oder auch Tourenbeschreibungen, GPS-Daten und Tipps rund ums Radfahren oder Wandern in der Region. Klicken Sie rein, es gibt so viel zu entdecken! © Perger Schwimmverein Ausflugstipps Donauregion AKTUELLES/SCHULE ✔ Es werden ausschließlich die von der Gemeinde bereitgestellten Gelben Säcke mitgenommen (keine schwarzen oder anders farbigen Säcke). ✔ Die Säcke am Straßenrand positionieren (Säcke, die bei der Abholung im Garten liegen werden nicht mitgenommen). ✔ FalschbefüllteSäcke(andereAbfällewiez.B.Metallverpackungen oder Restabfall im Sack) werden ebenfalls nicht mitgenommen. ✔ Größere Mengen können zu den Öffnungszeiten im Altstoffsammelzentrumabgegeben werden (Achtung: getrennte Sammlung von Leichtverpackungen) Was gehört in den Gelben Sack oder Gelbe Tonne? ✔Kunststoff-Flaschen (PET) ✔Joghurt- und Margarine- becher ✔Getränkeverbundkartons ✔Reinigungs- und Kosmetik- flaschen ✔Verpackungsfolien ✔Plastiksackerl ✔Tiefkühlverpackungen ✔Verpackungen aus Holz z.B. Erdbeerkörbchen ✔Styroporverpackungen z.B. Fleischtassen ✔Verpackungen aus Textilien z.B. Orangennetz Verpackungen mit Restinhalten andere Kunststoffabfälle wie z.B. Spielzeug und Kunststoffgeschirr Restabfall wie Windeln und Asche Verpackungen aus anderen Werkstoffen wie Glas, Papier oder Metall Haushaltsgeräte Gartengeräte Fotos: BAV Perg Was gehört NICHT in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne? RESTABFALL METALL WEISS GLAS BUNT GLAS ALTPAPIER ä ä ä Leichtverpackungssammlung So entsorge ich richtig. Bei der Abholung der Gelben Säcke bitte beachten: Bitte alle Leichtverpackungen sauber und restentleert einwerfen. Danke PET Flaschen flachdrücken und Boden umknicken Getränkekartons flachdrücken Plastikflaschen für Wasch- und Reinigungsmittel oder Körperpflegemittel flachdrücken Bezirksabfallverband Perg LEICHTVERPACKUNG - RICHTIG ENTSORGEN HAK PERG Schüler/- innen gehen auch in Biologie aufs Ganze Fundier te Wir tschaf tsausbildung gepaart mit Vielseitigkeit, so könnte man kurz zusammenfassen, was den Erfolg unserer Handelsakademie in Perg ausmacht, freut sich Schulleiterin Gabriela Teubenbacher über den Eifer der Schüler/-innen der vierten Medien-HAK-Klasse beim Sezieren im Biologieunterricht. Buchhaltung, Kostenrechnung, Marketing und Übungsfirma, gepaart mit Medien, Sprachen, Naturwissenschaften, Recht und Psychologie, macht die erfolgreiche Mischung aus. Voranmeldungen sind jederzeit, online unter www.hak-perg.at oder persönlich an der Schule, möglich (offizielle Anmeldung mit Semesterzeugnis bis Freitag, 10. März 2023). (c) WGD Donau Oberösterreich Tourismus GmbH - Erber (c) Sophie Barth, HAK Perg
15 PERGER GEMEINDEZEITUNG 01/23 I www.perg.at „Das Schwarze sind die Buchstaben und die Buchstaben sind die ganzeWelt“. Dieses Zitat vonMichael Naumann ist noch immer der Leitgedanke des Arbeitskreises PERGliest. Auch im heurigen Jahr sind wieder spannende und abwechslungsreiche Lesungen geplant. Den Anfang machte der bekannte Protagonist Paul Lendvai, welcher Anfang Februar in der HAK sein Buch „Vielgeprüftes Österreich – ein kritischer Befund zur Zeitenwende“ vorstellte. Am 01. März 2023 findet um 15.00 Uhr in der Stadtbibliothek Perg eine Kinderlesung mit Karin Guttmann statt. „Die Abenteuer des Bauern, der mit den Tieren sprechen konnte“ ist für Kinder ab 3 Jahren geeignet. Am 22. März 2023 kommt Fritz Dittlbacher um 19.30 Uhr ins Kultur-Zeughaus Perg. Der gebürtige Oberösterreicher ist studierter Historiker und Publizist und Vielen durch seine politischen Analysen im ORF bekannt. Er liest aus seinem Buch „Warum in Wien das Römische Reich unterging und Vorarlberg nicht hinterm Arlberg liegt“. Auf eine besondere Veranstaltung dürfen wir uns am 23. April 2023 freuen. Im Rahmen eines Literaturfrühstücks präsentiert Herbert Dutzler sein neuestes Werk. Im Herbst besucht uns Reinhard Kaiser-Mühlecker am 20. Oktober 2023 um 19.30 Uhr in der Stadtbibliothek Perg und am 15. November 2023 Martina Parker (19.30 Uhr, Ort wird noch bekannt gegeben). Informationen zu geplanten Lesungen, Beginnzeiten und Veranstaltungsorte werden laufend aktualisiert. Alle Infos finden Sie unter www.perg.at/pergliest-2023. Die Stadtbibliothek versteht sich als Förderer des Lesens, als Treffpunkt der kulturellen Begegnung, der Weiterbildung und Integration, aber auch als einen Ort, an dem man nach Lust und Laune bei gemütlicher und persönlicher Atmosphäre in den Büchern schmökern kann. Auf einer Fläche von 160 m² werden ca. 11.000 Medien zum Verleih angeboten. Das breitgefächerte und aktuelle Mediensortiment gliedert sich inErwachsenen-, Kinder–und Jugendliteratur, Romane, Krimis, fremdsprachiger Literatur, Hörbücher, Sprachkurse, CDs, DVDs, Spiele und vieles mehr. Leserwünsche werden gerne entgegengenommen und soweit es möglich ist, beim nächsten Bucheinkauf berücksichtigt. Unser Medienstand wird laufend durch aktuelle und wichtige Neuerscheinungen erweitert und ergänzt. Ganz besonders liegen uns die jungen Leser/-innen am Herzen. Denn eine gute, aufbauende Kinderliteratur ist wichtig für das weitere Leseverhalten unserer Jugend. Alle Leser/-innen – auch die Kinder – können sich in den Bücherregalen selbst bedienen. Wenn Sie einen Tipp, eine Auskunft oder eine Beratung wünschen, stehen Ihnen die geschulten Mitarbeiterinnen gerne zur Verfügung. Für Kinder bis zum 6. Geburtstag können Bücher kostenlos entliehen werden. Großer Bücherflohmarkt in der Stadtbibliothek Perg! Die Stadtbibliothek Perg veranstaltet in der KW 16 wieder einen großen Bücherflohmarkt! PERGliest Stadtbiliothek Perg Stadtbibliothek Perg Dirnbergerstraße 14, 4320 Perg Tel.: 07262/ 545 95 E-Mail: buecherei@perg.at KULTUR WANN: während den Öffnungszeiten FLOHMARKTPREISE: 1 Buch 1 Euro 3 Bücher 2 Euro 5 Bücher 3 Euro 10 Bücher 5 Euro ÖFFNUNGSZEITEN: Montag: 10.30 bis 13.30 Uhr Dienstag: 08.00 bis 11.00 Uhr und 16.00 bis 19.00 Uhr Donnerstag: 08.00 bis 11.00 Uhr und 16.00 bis 19.00 Uhr LAbg. Bgm. Anton Froschauer, Erika Muhr (Arbeitskreis PERGliest), Prof. Paul Lendvai, Judith Valtl (Leiterin Arbeitskreis PERGliest)
PERGER GEMEINDEZEITUNG 01/23 I www.perg.at 16 Die PERG-Card ist gut, die PERG-Card App kann mehr Mit dem PERG-Gutschein für Einkauf&Genuss kann man die Auswahl von über 110 Firmen aus Perg verschenken. Auch zu Ostern, zum Muttertag und bei Jubiläen ist der PERGGutschein eine gute Geschenkidee. Mit dem Kauf der PERGGutscheine für Einkauf und Genuss stärkt man regionale Betriebe und sichert damit auch Arbeitsplätze in der Stadt. Den Gutschein gibt es • im Büro des Stadtmarketing Perg, • bei den Perger Banken, • bei Strasser-Markt an der Kassa im 1. Stock, • bei Buch- und Büro Pössenberger und • bei Buch&Papier Frick. Die aktuelle Liste der Einlösestellen und ein Bestellformular gibt es auf www.stadtmarketing-perg.at/perg-gutschein. Einlösen beim Frühlings-Einkauf. Ob beim Shoppen, beim Frisör, im Kosmetik- oder Massagestudio, in Gaststätten, Cafés oder Gewerbe- und Handwerksbetrieben: Mit dem Perg-Gutschein erfüllen sich vielerlei Wünsche. Doch Wünsche erfüllen sich erst beim Einlösen der Gutscheine – tausende liegen noch in Küchenregalen oder Schubladen. „Rund 10% der Gutscheine, die wir in den letzten Jahren verkauft haben warten noch darauf, eingelöst zu werden“, informiert Citymanager Günter Kowatschek – die meisten natürlich aus dem Vorjahr. Zuweilen ist das deshalb, weil sich die Beschenkten damit Besonderes kaufen wollen und ihre Gutscheine sammeln, manchmal werden sie jedoch einfach vergessen. Jetzt ist die Zeit reif, die Gutscheine aus den Schubladen herauszuholen, um sich Wünsche zu erfüllen. Nicht nur für alle Stadtbewohner/-innen gibt es die PERGCard kostenlos, auch für alle, die gerne in unsere Stadt zu Besuch kommen. Denn viele Menschen schätzen das Einkaufen in Perg, weil hier ein besonderer Service geboten und fachkundig beraten wird und außerdem kostenlos geparkt werden kann. Mit der PERG-Card belohnen 20 Partner aus der Stadt ihre Kunden zusätzlich mit einem Bonus, abhängig vom Einkaufswert. Der größte Vorteil ist, dass das gesammelte Guthaben unabhängig von der Höhe des Betrages beim nächsten Einkauf eingelöst werden kann. Die Karte gibt es als Scheckkarte für die Brieftasche oder als gratis App für das Smartphone (Suche im AppStore unter „PERG Card“). In der App finden Nutzer natürlich ihre PERG-Card und dazu die Höhe des bisher gesammelten Bonus, dazu Angebote der Partner, Neuigkeiten und den Veranstaltungskalender der Stadt sowie die Partnerbetriebe samt Öffnungszeiten und Kontaktmöglichkeiten. Mit einem Stern können Favoriten markiert werden, die dann in einem eigenen Fenster angezeigt werden. Unter „Services“ ist alles noch einmal zusammengefasst und über Links sind die Seiten der Stadt Perg und des Stadtmarketing Perg erreichbar und Spezialthemen wie zum Beispiel das Thema„Parken in Perg“ zu finden. STADTMARKETING PERG-Gutschein schenken Der Perger Wochenmarkt am Freitag startet am Freitag, 03. März 2023 um 9.00 Uhr in die neue Marktsaison. Bis zum Freitag vor demHeiligen Abend gibt es amHauptplatz jedeWoche von 9.00 bis 14.00 Uhr das Angebot von Bauern und Produzenten aus der Region undMarktbeschickern aus Ober- und Niederösterreich. Mehr Informationen finden Sie unter www.stadtmarketing-perg.at/wochenmarkt. Perger Wochenmarkt KIDs-Sommerspaß 2023 Perger Vereine und Organisationen gestalten seit über 25 Jahren ein abwechslungsreiches Spiel-, Informations- und Unterhaltungsprogramm für Schüler/-innen zwischen 6 und 15 Jahren. Vom Ferienstart im Juli bis zum Schulbeginn im September sollten 2023 wieder an die 30 unterschiedliche Veranstaltungsformate ins Programm angeboten werden. Bis Mitte Juni sollen diese in einer Broschüre und auf der Website des Stadtmarketing zusammengefasst werden.
17 PERGER GEMEINDEZEITUNG 01/23 I www.perg.at Online-Tickets www.vitalwelt-perg.at Vitalwelt-Perg Machlandstraße 47, 4320 Perg Tel.: 07262 / 584 22, DW 22 - Salzwelt Vitalwelt-Perg Salzwelt-Perg Öffnungszeiten: Dienstag: 10.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 21.00 Uhr Mittwoch: 10.00 bis 12.00 und 13.00 bis 21.00 Uhr Donnerstag: 10.00 bis 12.00 und 13.00 bis 21.00 Uhr Freitag: 10.00 bis 12.00 und 13.00 bis 21.00 Uhr Samstag: 10.00 bis 16.00 Uhr Die letzte Terminreservierung ist eine Stunde vor Betriebsschluss! Tiefenentspannung sowie Heilwirkung für Atemwege und Haut in ansprechendem Ambiente. Neben Stollen und Grotten erfährt die Heilwirkung des Salzes eine neue Ausrichtung in Formder Salzwelt-Perg. Drei Räume wurden mit mehreren Tonnen NaturSalz ausgebaut. Mit einer technisch kontrollierten Luftqualität und einem konstanten Salzgehalt wird ein Mikroklima erzeugt, wie es auch in Salzstollen vorherrscht. Das ist Wellness für die Atemwege, die Haut und wohl auch für die Seele. Das vernebelte Salz bindet Feuchtigkeit in der Haut und lässt sie frisch und erholt aussehen. VITALWELT-PERG Badewelt-Perg Hallenbad: Montag: geschlossen Dienstag bis Freitag: 10.00 bis 22.00 Uhr Samstag: 10.00 bis 20.00 Uhr Sonn- und Feiertag: 09.00 bis 19.00 Uhr Badeschluss 30 Minuten vor Betriebsschluss! Die Kassa ist täglich zwischen 13.30 und 17.30 Uhr besetzt. Der Kassenautomat steht während den Öffnungszeiten zur Verfügung. perg adewelt perg aunawelt perg alzwelt Salarium Salarium Lounge Herzlich Willkommen! Saunawelt-Perg Öffnungszeiten: Damensauna: Dienstag: 12.00 bis 22.00 Uhr Herrensauna: Mittwoch: 12.00 bis 22.00 Uhr Gemischte Sauna: Donnerstag: 12.00 bis 22.00 Uhr Freitag: 12.00 bis 22.00 Uhr Samstag: 10.00 bis 21.00 Uhr Sonn- und Feiertage: 09.00 bis 20.00 Uhr Johannes Ehrentraut ist ab 01. März 2023 als Badewart in der Badewelt tätig. Wir wünschen ihm viel Erfolg und Freude bei seinen neuen Aufgaben.
PERGER GEMEINDEZEITUNG 01/23 I www.perg.at 18 Im FAMOS Perg findet jeden 2. Dienstag im Monat, von 14.00 bis 15.00 Uhr, und jeden 4. Dienstag im Monat, von 09.30 bis 10.30 Uhr, die Eltern-/Mutterberatung statt. Am 2. Dienstag ist ein Kinderfacharzt (Dr. Schwarzinger) und am 4. Dienstag eine IBCLC-Stillberaterin anwesend. FAMOS Familien- und Sozialzentrum Perg Johann-Paur-Straße 1, 4320 Perg Tel.: 07262/ 57 609 E-Mail: famos.perg@shvpe.at TERMINE Oö Zivil-Invalidenverband Bezirksgr. Perg-SPRECHTAGE EGR Johann Enzendorfer jeden 1. Montag im Monat, 15.00 bis 17.00 Uhr, Sitzungssaal Stadtamt Perg; Barrierefreier Zugang: Hintereingang Montag, 06. März 2023 Montag, 03. April 2023 Telefonische Anmeldung bis spätestens vorherigen Freitag, bei Schriftführer Alois Nenning. Tel.: 0660/ 535 76 44 Sitzungstermine des Gemeinderates 2023 Dienstag, 21. März 2023 Dienstag, 16. Mai 2023 jeweils um 19.00 Uhr Kultur-Zeughaus Perg Eltern-/Mutterberatung SVS Beratungstage Mittwoch, 08. März 2023 Mittwoch, 12. April 2023 jeweils von 08.00 bis 12.00 Uhr Wirtschaftskammer Perg, Haydnstraße 4, 4320 Perg Anmeldung unter www.svs.at/termine oder unter Tel.: 050/ 80 88 08. Bildungsberatung für Erwachsene Kostenloseund individuelle InformationundEinzelberatung in Fragen zu: • Berufliche Aus- und Weiterbildung • Nachholen von Schul- und Lehrabschlüssen • Studienberechtigungsprüfung • Berufsreifeprüfung • Förderungsmöglichkeiten Dienstag, 14. März 2023 Dienstag, 11. April 2023 jeweils von 15.00 bis 17.00 Uhr Anmeldung: Arbeiterkammer Perg, Hinterbachweg 3, 4320 Perg, Tel.: 050/ 69 06-47 11 Projektberatungen in gewerbebehördlichen Betriebsanlageverfahren Montag, 13. März 2023 Montag, 27. März 2023 Montag, 17. April 2023 Montag, 24. April 2023 Anmeldung: Bezirkshauptmannschaft Perg, Dirnbergerstraße 11, 4320 Perg Tel.: 07262/ 55 16 74-01 oder 07262/ 55 16 74-02 BSVOÖ Beratungstag Beratungen und Hilfsmittel für Betroffene und ihre Angehörigen Donnerstag, 06. Juli 2023 von 10.00 bis 16.00 Uhr, Sitzungssaal Stadtamt Perg, Hauptplatz 4, 4320 Perg. Telefonische Terminvereinbarung notwendig! Blinden- und Sehbehindertenverband OÖ Makartstraße 11, 4020 Linzg Tel: 0732/ 65 22 960 E-Mail: office@blindenverband-ooe.at
PERG - Stadtarchiv bewegt Perger Stadtgeschichte Die Dauerausstellung zeigt Objekte aus Perg und Umgebung, z.B. Oberf lächenfunde aus der jüngeren Altsteinzeit, Objekte aus der 700-jährigenMarktgeschichte, Ausgrabungsfunde aus dem frühmit telalterl ichen Gräberfeld in Auhof und der Burg Mitterberg, Fragmente von Perger Keramik, Darstellungen der Arbeitswelt in der Perger Mühlstein-, Granit- und Kaolinindustrie usw. Die Eröffnung der nächsten Sonderausstellung findet am Freitag, 12. Mai 2023 um19.00 Uhr statt. Gezeigt werden Zeichen der Anerkennung, insbesondere Urkunden und Medaillen, wie sie im Verlauf der vergangenen 150 Jahre übergeben wurden. Heimathaus Stadtmuseum Stifterstraße 1, 4320 Perg, jeden Samstag und Sonntag von 14.00 bis 17.00 Uhr und für Gruppen ab 6 Personen auch wochentags zu individuell vereinbarten Zeiten, geöffnet. Tel.: 0650/ 54 27 786 oder 0664/ 21 59 788 Web: www.pergmuseum.at E-Mail: heimathaus-stadtmuseum@perg.at Das Original des Brustkreuzes wurde in Grab Nr. 75 von Grabungsleiter Univ. Prof. Dr. Ämian Kloiber im Sommer 1966 in Auhof bei Perg auf dem frühmittelalterlichen Gräber feld (8. Jh.) beim Klambauerhof geborgen. Die ausgegrabene originale Tatzenkreuzf ibel bef indet sich im Schlossmuseum Linz. Leihgeber: HR Hans-Georg Löw-Baselli. Getöpfert, gebrannt und bemalt um 1950 von Maria Louise Poschacher (1886-1965), Bildhauerin, Malerin, Grafikerin. Die Künstlerin, die in den Sommermonaten im Jägerhaus in Perg (Dirnbergerstraße) wohnte, fertigte die Friedenspfeife für einen ebenfalls dort wohnenden 10-jährigen Jungen als Geschenk an. Schenkung 2022: Werner Schöberl aus Heilbronn. Feuerstahl mit einem laufenden Hund am Messinggriff. Der angenietete Stahl fehlt. Typisches Produkt der Biedermeierzeit, das in der gesamten Habsburgermonarchie weit verbreitet war. Signalpfeife aus Metall (Jagd, Polizei, Militär?), nicht datierbar. Wertmarke aus Alu, Katastrophenhilfe, Erste Republik, (Recherche). Leihgeber der drei gefundenen Objekte: Werner Prager aus Perg. 19 PERGER GEMEINDEZEITUNG 01/23 I www.perg.at GESCHICHTE Magazin des Heimat- und Museumsvereins Perg Das neue Stadtarchiv-Magazin erscheint digital und kann von der Webseite des Heimat- und Museumsvereins Perg heruntergeladen werden. In der ersten Ausgabe wird über das vorhandene Archivgut berichtet, das seit 1948 beim OÖ. Landesarchiv lagert. Weiters gibt es einen Überblick über archivarische Tätigkeit, die seit mehr als fünfzig Jahren von ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen des Heimat- und Museumsvereins Perg durchgeführt werden. Stadtarchiv Stammtische und Arbeitstermine Dies ist eine Einladung zur Mitarbeit! Der nächste Stadtarchiv-Stammtisch findet am Montag, 20. März 2023 um 19.00 Uhr, im Gasthaus Hofer, statt. Der nächste Arbeitstermin im Archiv findet am Samstag, 25. März 2023 von 9.00 bis 11.30 Uhr statt. Wer mitmachen möchte, bitte telefonisch oder per E-Mail Bescheid geben. Ausstellung: Neuzugänge Schaukasten im Foyer des Stadtmuseums Tatzenkreuzfibel (Replik)
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