3 PERGER GEMEINDEZEITUNG 04/22 I www.perg.at GEMEINDE/POLITIK Beschlüsse des Gemeinderates • Der 1. Nachtragsvoranschlag 2022 der Stadtgemeinde Perg • inkl. Prioritätenreihung neu • inkl. Veränderungen im MEFP bis 2026 • inkl. Änderungen zumDienstpostenplan per 01.10.2022 • inkl. Dienstpostenplan per 01.10.2022 wurde beschlossen. • DerPrüfberichtderBHPergüberdenRechnungsabschluss der Stadtgemeinde Perg für das Finanzjahr 2021 wurde zur Kenntnis genommen. • Genehmigt wurde der Finanzierungsplan und der Ankauf eines „LFA Norm-Löschfahrzeuges“ für die FF Pergkirchen. • In den Stadtrat wurde Mag. (FH) Leonhard Gmeiner (ÖVP) gewählt. • Der Geh- und Radweg Tobra wird „Franz-Kastl-Weg“ benannt. • Der Vertrag mit der Fa. Kragl bzgl. PERGshuttle wurde um 1 Jahr verlängert. • Beschlossen wurde eine Anliefermenge von 5m3 anstatt wie bisher 2m3 bei der Kompostieranlage Perg. • Genehmigt wurden die Verordnung hinsichtlich Aufhebung der Kurzparkzone Raiffeisenbank und die Verordnung E-Parkplätze. • Bezüglich Anmietung einer Schwimmbahn imHallenbad Perg wurde ein Tarif mit € 20,00 pro Stunde (brutto) festgesetzt. • Der Mietvertrag mit der DSG Union wurde um das Grundstück südlich der bestehenden Anlage erweitert. • Die Stadtgemeinde Perg übernimmt wieder die Kosten für die Betreuung der Kinder in den Perger Pflichtschulen. • Johann Max imi l i an Enzendor fer wurde zum Behindertensprecher der Stadt Perg nominiert. • Folgende Straßenbezeichnungen wurden festgelegt: • Bereich OÖ Wohnbau-Simader: Maria-Berger-Straße • Bereich Hochgatterer-Dirnbergerstraße: Thomas-Lansius-Straße • Beschlossen wurden folgende Verordnungen: • Erweiterung der 30 km/h Zonenbeschränkung im Bereich des Kindergartens in der Machlandstraße bis zur Unterfeldkreuzung • Aufhebung der Kurzparkzone Raiba (Friedhofstraße) • Kurzparkzone Linzerstraße – Änderung der Parkdauer auf 120 Minuten Auch Schneewechten oder Eiszapfen an den Dächern müssen entfernt werden. Bei Dachlawinengefahr muss das Dach geräumt oder der Gehsteig vorübergehend gesperrt werden. Wenn der Grundstückseigentümer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er für etwaige Schäden haftbar gemacht werden. Vorsicht Dachlawinengefahr Der Winter kommt bestimmt... ... und damit auch Schnee und Eis an kalten Tagen. Wir möchten Sie hiermit über die gesetzlichen Bestimmungen zur Schneeräumung, gemäß § 93 Straßenverkehrsordnung 1960 idgF., informieren. In der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr müssen Hauseigentümer im Ortsgebiet Gehsteige, Gehwege und Stiegenanlagen entlang ihrer Grundstücksgrenze von Schnee und Verunreinigungen säubern bzw. bei Glat teis auch bestreuen. Gibt es keinen Gehsteig, gilt das auch für den Straßenrand auf einer Breite von einem Meter entlang des Grundstückes. Aufgrund der Tatsache, dass die Gemeinde Perg für die Schneeräumung bei Gehsteigen von unverbauten, land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften verpf lichtet ist, werden im Zuge der Hin- und Rückfahrt teilweise auch andere Gehsteige mitgeräumt. Trotz der Miträumung durch die Gemeinde sind die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten, ausgenommen die Eigentümer von unverbauten, land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften, für die Schneeräumung bei den Gehsteigen zuständig. Die Stadtgemeinde PERG ersucht Sie daher, im Sinne einer rutsch- und bruchfreien Wintersaison, den Winterdienstpflichten nachzukommen – DANKE!
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