Perger - Gemeindezeitung 3/2022

7 PERGER GEMEINDEZEITUNG 03/22 I www.perg.at GEMEINDE/POLITIK Wer wird gefördert? Sozial bedür ftige Personen, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen die Summe der folgenden anzuwendenden Einkommensgrenzen nicht übersteigt und sie nicht in einer öffentlichen Einrichtung rund um die Uhr betreut werden. Diese Einkommensgrenzen betragen für: • Alleinstehende: 1.030,49 Euro • Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 1.625,71 Euro • pro Kind: 159,00 Euro Bei Haushaltsgemeinschaft von Eltern(teilen) mit einem erwachsenen, selbsterhaltungsfähigen Kind ist für das „Kind“ die für eine alleinstehende Person festgelegte Einkommensgrenze anzuwenden; bei gemeinsamem Haushalt von Geschwistern jeweils diese Grenze. Mit 1. September 2022 tritt in Oberösterreich ein neues Hundehaltegesetz in Kraft. Zur Verbesserung des Opferschutzes müssen Hundehal ter / - innen etwa ige Änderungen oder den Wechse l ihrer Hundehaftpflichtversicherung an die Wohnsitz-Gemeinde melden. Jede ordentl iche Hundehaltung beginnt bei der Hundehalterin oder beim Hundehalter. Schon bisher musste jeder mehr als 12 Wochen alte Hund bei der Hauptwohnsitzgemeinde binnen drei Tagen schriftlich angemeldet werden. Dabei muss auch der erforderliche Sachkundenachweis, eine Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbank sowie ein Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro besteht, vorgelegt werden. Für Hundehalter/-innen neu ist, dass ab 1. September auch Änderungen oder ein Wechsel bei der Hundehaftpflichtversicherung an die Gemeinde bekannt gegeben werden müssen. Gemeinden haben auch die Möglichkeit, von sich aus aktiv das Vorhandensein einer ausreichenden Hundehaftpflichtversicherung zu prüfen. Diese Überprüfung können die Gemeinden wahlweise bei den Hundehalter/-innen oder direkt beim Versicherungsunternehmen vornehmen. Diese Gesetzesanpassung verbessert den Opferschutz. Es sol l dami t sichergestel l t werden, dass keine Versicherungslücken entstehen und jeder gemeldete Hund in Oberösterreich im Schadensfall ausreichend hoch versichert ist. Weihnachsbeihilfe 2022 Neue Regelung für Hundehalter Für Informationen und Auskünfte: Stadtgemeinde Perg, Bürgerservice, Tel.: 07262/ 522 55-400, E-Mail: bs@stadt.perg.at Termine Sachkundenachweis: Mittwoch, 28. September 2022 und Mittwoch, 05. Oktober 2022 jeweils von 18.30 bis 21.30 Uhr (beide Termine müssen zusammenhängend gebucht werden) Kosten: 70 Euro Hundeschule Perg Machlandstraße 80, 4320 Perg Tel.: 0650 / 41 50 344 E-Mail: info@hundeschuleperg.at Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? • Antragstellung im jeweiligen Kalenderjahr ab 01.11. bis 30.11. • Nachweis des monatlichen netto Haushaltseinkommens • Bei monatlich schwankendem Einkommen bzw. Einkommen von verschiedenen Stellen (verschiedene Di ens t verhä l tni sse; AMS ÖGK , usw. ) i s t das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate (Mai bis Oktober) lückenlos vorzulegen • Hauptwohnsitz in Perg Auf die Beihilfe besteht kein Rechtsanspruch! Wie wird gefördert? Aufgrund der Teuerungsmaßnahmen wird im Jahr 2022 die Weihnachtsbeihilfe einmalig in Höhe von 100 Euro PERG-Gutschein pro Person im Haushalt gewährt, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen für die soziale Bedürftigkeit liegt.

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