8 PERGER GEMEINDEZEITUNG 02/22 I www.perg.at GEMEINDE/POLITIK Aus gegebenem Anlass möchten wi r wiederum eindringlich auf die Einhaltung der Bestimmungen des OÖ. Hundehaltegesetzes hinweisen. • LEINEN- UND/ODER MAULKORBPFLICHT Im Ortsgebiet besteht Leinen- ODER Maulkorbpflicht. Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen besteht Leinen- und Maulkorbpflicht. Unter Ortsgebiet versteht man jedenfalls alle Straßenzüge, Gehsteige, Gehwege und Parks innerhalb der Ortstafeln „Ortsanfang“ und „Ortsende“, und geschlossen bebaute Gebietemit mindestens fünf Wohnhäuser. • Tankstelle Blackout AmBauhof Perg wird eine Diesel-Tankstelle errichtet, die im Blackout- bzw. Katastrophenfall die Aufrechterhaltung des Betriebes gewährleistet. Mit dieser Tankstelle werden die Notstromaggregate und Fahrzeuge des Bauhofes Perg und des Gruppenwasserverbandes betankt, um die Ver- und Entsorgung von Wasser und Kanal sicherzustellen. Liebe Hundehalterinnen und Hundehalter Die Bauabteilung informiert • Straßenbau Geh- und Radweg Tobra Der neue Geh- und Radweg in Tobra geht in die Umsetzungsphase. Baubeginn ist in den Sommermonaten 2022. Der 2,5 Meter breite Radweg zwischen Perg und Arbing soll künftig die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer/-innen verbessern. Machlandstraße Die Kanalisation in der Machlandstraße, Bereich Kreuzung Schwemmplatz bis Kreuzung Jahnstraße, ist dringend reparaturbedürftig. Der Kanal wird in den Sommermonaten komplett erneuert. • Spielturm Seyrpark Der Spielturm im Seyrpark wies bei einer durchgeführten Überprüfung grobe Mängel auf. Daher wurde dieser gesperrt und abtransportiert. Der neue Spielturm wurde Ende Mai aufgestellt und wird schon fleißig genutzt. Wir wünschen viel Spaß beim Spielen! • JÄHRLICHE HUNDESTEUER Wird die Hundehaltung beendet, (Tod, Besitzerwechsel, Wegzug,…) ist dies unverzüglich am Stadtamt Perg bekannt zu geben. Ansonsten kann dies bei der nächsten Abrechnung nicht berücksichtigt werden. • GASSI GEHEN Wer einenHundGassi führt, muss die Exkremente seines Hundes, diedieser imOrtsgebiet hinterlässt, unverzüglich beseitigen und ordnungsgemäß entsorgen.
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