3 PERGER GEMEINDEZEITUNG 02/22 I www.perg.at GEMEINDE/POLITIK Beschlüsse des Gemeinderates • Die Stadtgemeinde Perg weist im Rechnungsabschluss 2021 ein Nettovermögen in Höhe von € 62.832.007,24 aus. Das Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit ist positiv. • Der Finanzierungshaushalt schließt beim Saldo 5 „Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung“ mit einem positiven Ergebnis von € 4.211.404,57 und der Ergebnishaushalt beim Saldo 0 „Nettoergebnis“ mit € 1.119.432,04 ab. • Beschlossen wurden die Indexanpassungen der Elternbeiträge/Tarife für: a) Busbeitrag Kindergartentransport b)Tar i fe Nachmittagsbetreuung Volksschulen und Mittelschulen c) Indexanpassung Essenpreise d) Indexanpassung Sommerferienbetreuung 2022 • Die Verlegung des Wochenmarktes in den Bereich „Hauptplatz-Ost“ wurde genehmigt. • Das Straßenbauprogrammder Stadt Perg für 2022 wurde festgelegt und beschlossen. • Die Sprengeleinteilung für die KindergärtenHaydnstraße, Machlandstraße und Pergkirchen wurde zur Kenntnis genommen. • Damit die Kinderbetreuung in den Sommer ferien sichergestellt werden kann, hat die Stadtgemeinde Perg einen Vertrag zur Betreuung mit den Österreichischen Kinderfreunden abgeschlossen. • Die Satzung für die Energiegenossenschaft Perg wurde genehmigt. • Die Durchführungsarbeiten für den Geh- und Radweg Tobra wurden beschlossen. Bitte beachten Sie, dass ab 01. Juli 2022 geänderte Parteienverkehrszeiten am Stadtamt Perg gelten: Neue Öffnungszeiten am Stadtamt Perg Eintragungszeitraum Volksbegehren • Wiedergutmachung der COVID-19-Maßnahmen • Black Voices • COVID-Maßnahmen abschaffen Von Montag, 19. September 2022 bis einschließlich Montag, 26. September 2022. Die Stimmberechtigten können innerhalbdes festgesetzten Eintragungszeitraums in jeder Gemeinde in den Text samt Begründung des Volksbegehrens Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesen Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online unter www.bmi.gv.at/volksbegehren getätigt werden. Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 16. August 2022 in die Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist. Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für diese Volksbegehren abgegeben haben, können für diese Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt. Bitte Lichtbildausweis nicht vergessen! Eintragungen können imBürgerservice der Stadtgemeinde Perg, Hauptplatz 4, 4320 Perg an den nachstehend angeführten Tagen vorgenommen werden: Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraums (26. September 2022, 20.00 Uhr) durchführen. • Mo, 19. September 2022, 07.30 bis 16.00 Uhr • Di, 20. September 2022, 07.30 bis 20.00 Uhr • Mi, 21. September 2022, 07.30 bis 16.00 Uhr • Do, 22. September 2022, 07.30 bis 20.00 Uhr • Fr, 23. September 2022, 07.30 bis 16.00 Uhr • Sa, 24. September 2022, 08.00 bis 12.00 Uhr • Mo, 26. September 2022, 07.30 bis 16.00 Uhr Mo, Mi, Fr: 07.30 bis 12.00 Uhr Di, Do: 07.30 bis 12.00 Uhr und 16.00 bis 17.30 Uhr
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