Perger - Gemeindezeitung 2/2022

14 PERGER GEMEINDEZEITUNG 02/22 I www.perg.at Seit Anfang Juni 2022 steht das Onlinesystem bzw. der Webshop zur Antragsstellung der OÖVV Schüler- und Lehrlingsfreifahrt für das Schuljahr 2022/2023 unter www.shop.ooevv.at zur Verfügung. Zusätzlich finden Sie unter www.ooevv.at alle Informationen zur Beantragung. OÖVV Schüler- und Lehrlingsfreifahrt Zusätzl. außerschulische Förderung Das Land Oberösterreich hat in enger Abstimmung mit der Bildungsdirektion eine Förderaktion initiiert, die Familien durch einen Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit einer zusätzlichen außerschulischen Förderung eines Kindes im Pflichtschulalter anfallen, finanziell unterstützen soll. Die Förderung soll vor allem dazu beitragen, dass Schüler/-innen auch in herausfordernden Zeiten gute Lernerfolge erzielen und ihre Leistungen verbessern. Vor allem sollen Lerndefizite aufgrund der Pandemie ausgeglichen bzw. eine drohende negative Abschlussnote abgewendet werden. Umdie Fördermittel zielgerichtet einsetzen zu können, wird dieFörderung jenenSchüler/-innenzuerkannt, bei denendie verantwortlichen Lehrkräfte über die Fördermöglichkeiten an der Schule hinaus noch zusätzlichen Förderbedarf sehen. Dementsprechend werden die Schulleitung bzw. die verantwortlichen Lehrkräfte um die Antragsstellung gebeten. Aus verwaltungsökonomischen Gründen ist die Antragsstellung ausschließlich online möglich. Förderkriterien: • Hauptwohnsitz des Schülers/der Schülerin in OÖ • Anträge können seitens der Schule für Schüler/-innen im Pflichtschulaltervonder1.bis9. Schulstufegestelltwerden. Die Antragstellung erfolgt mittels Online-Formular auf www.familienkarte.at über die jeweilige Schuldirektion unter Angabe der Schulkennzahl, der Daten der Schüler/- innen (Vor- und Nachname), Geburtsdatum, Schulstufe und Klasse sowie des Namens (Vor- und Nachname) und der Adresse eines Erziehungsberechtigten sowie des Unterrichtsgegenstandes, in welchem Nachhilfebedarf besteht. • Geförderte Nachhilfe beschränkt sich auf die Hauptgegenstände Deutsch, Mathematik, Englisch bzw. eine zweite lebende Fremdsprache. • Die Schüler/-innen werden zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits nach den gegebenen Möglichkeiten an der Schule gefördert. • Die Förderhöhe beträgt 150 Euro pro Schüler/-in und Semester (Wintersemester inkl. Semesterferien bzw. Sommersemester inkl. Sommerferien) in Form eines Gutscheines. • Nachhi lfeunterricht muss bei einer deklarier ten professionellen Nachhilfeeinrichtung, welche mit dem Land Oberösterreich eine entsprechende Vereinbarung hat, in Anspruch genommen werden. • Der an die Eltern übermittelte Gutschein ist bei einer deklarierten Nachhilfeeinrichtung einzulösen. • Die Nachhilfeeinrichtung verrechnet die eingelösten Gutscheine mit dem Land Oberösterreich. Service-Hotline des OÖ Familienreferates Tel.: 0732/ 77 20-18 772 I www.familienkarte.at Online Spielplatzführer Kinder brauchen viel Bewegung, das ist für die körperliche und geistige Entwicklung Ihres Kindes wichtig. Es kann manchmal aber auch eine Herausforderung sein den richtigen Platz für die Kinder zu finden. Machen Sie doch einmal einen Ausflug zu einem Spielplatz in eine OÖ Gemeinde - das ist erschwinglich und kann viel Spaß machen. Sie können dabei, ganz nebenbei viele schöne oberösterreichische Orte entdecken und kennenlernen. Besuchen Sie den Online Spielplatzführer des Familienreferates des Landes OÖ. Dort finden Sie attraktive Spielplätze mit Wanderwegen und Gastronomie. Einem gelungenen und bewegten Ausflugmit Ihren Kindern steht dann nichts mehr imWege. AKTUELLES www.familienkarte.at/de/ freizeit/spielplaetze/spielplaetze.html Die Spielplatzseiten beinhalten wichtige Informationen, Bilder und Tipps. Auf den Karten sind neben den Spielplätzen auch die Vorteilsgeber der OÖ Familienkarte zu finden.

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