6 PERGER GEMEINDEZEITUNG 01/22 I www.perg.at GEMEINDE/POLITIK Was tun, wenn Sie etwas verloren haben? Unter www.fundamt.gv.at gibt es die Möglichkeit, jederzeit nach verloren gegangenen Sachen zu suchen. Für alle, die keinen Internet-Zugang haben, erledigen die Gemeindemitarbeiter/-innen im Bürgerservice auf Anfrage die Suche im Fundamt-System. Was tun, wenn Sie etwas gefunden haben? Die Polizei ist nur für bedenkliche Funde wie Schusswaffen oder Ähnliches zuständig. Alle anderen Fundgegenstände müssen am Gemeindeamt abgegeben werden. Die Gemeindebediensteten pflegen die Beschreibung des gefundenen Gegenstandes in das Fundamtsystem ein. Kurz darauf ist dieser österreichweit im Internet abrufbar. Funde Fundgegenstände mit Wert unter 10,00 Euro müssen nicht abgegeben bzw. verwahrt und können entsorgt werden. Fundgegenstände mit Wert über 10,00 Euro • werden elektronisch erfasst. • Verlustträger können unter www.fundamt.gv.at bzw. unter www.perg.at (Verwaltung/Bürgerservice/ Fundamt) die Gegenstände einsehen (Aktualisierung erfolgt wöchentlich). • Nach Ablauf eines Jahres werden die Finder/-innen, sofern bekannt und Eigentumsanspruch gestellt wurde, verständigt und können den Fundgegenstand innerhalb einer Frist abholen. Der Regierungsbeschluss der Oö. Landesregierung sieht die Zuerkennung eines Heizkostenzuschusses in Höhe von 175,00 Euro an sozial bedürftige Personen vor. Soziale Bedürftigkeit liegt vor, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen die Summe folgender Beträge nicht übersteigt: • Alleinstehende EUR 950,00 • Ehepaare/Lebensgemeinschaft EUR 1.500,00 • für jedes minderjährige Kind mit Familienbeihilfe EUR 380,00 • für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt EUR 520,00 • für jede weitere erwachsene Person im Haushalt EUR 350,00 • Freibetrag Lehrlingsentschädigung EUR 232,49 Bei Veränderungen der Grundflächen (durch Zu- und oder Verkauf) sowie der Eigentümer (z.B. durch Übergabe, Verkauf, etc.) bitten wir um umgehende Bekanntgabe der aktuellen Daten. Für die nächste Auszahlung des Jagdpachtentgeltes an die Grundbesitzer mit land- und forstwirtschaftlichen Flächen ersuchen wir – falls sich im letzten Jahr Ihre Bankdaten geändert haben – ebenso um umgehende Bekanntgabe der neuen Bankverbindung (IBAN und BIC), damit eine ordnungsgemäße Überweisung erfolgen kann. Auszahlung Jagdpachtentgelt Heizkostenzuschuss - Aktion 2021/2022 Die Antragsfrist läuft bis zum 09. Mai 2022. Einkommensnachweise ALLER Haushaltsmitglieder aus 2021 • Einkommen von Juli bis Dezember 2021 (letzten 6 Monate) • Pensionsbescheid 2021 oder Bankbeleg Dezember 2021 (auf dem der Pensionsbezug aufgeschlüsselt ist) • Lohn- Gehaltszettel – bei Lehrlingen zusätzlich Lehrvertrag • Unterhaltsvereinbarung und aktueller Bankbeleg • Alimentationsvereinbarung und aktueller Bankbeleg Nicht zu berücksichtigende Einkommensarten: • erhaltener Kindesunterhalt (Alimente, Waisenpension) • etc. Fundamt Für Rückfragen: Stadtgemeinde Perg, Frau Sabine Lettner, Tel.: 07262/ 522 55-403, Mail: bs@stadt.perg.at Für das Ansuchen: Stadtgemeinde Perg, Bürgerservice, Tel.: 07262/ 522 55-404, Mail: bs@stadt.perg.at Das Formular dazu finden Sie online unter www.perg.at - Rubrik Amtstafel & Neuigkeiten.
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